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Florian Voß

Lebender Film noir

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41

Dienstag, 11. Mai 2010, 01:03

Du verwechselst das mit dem Herstellungsschutz für Filme und Tonträger, der nach 50 Jahren ausläuft, aber die Rechte der Komponisten und Texter nicht beschneidet. Deswegen umfasst der wachsende Katalog billiger Neuauflagen ja auch so gut wie keine Komponisten, die im letzten Jahrhundert noch aktiv waren


Das allerdings wusste ich wirklich nicht. Das ist eine ziemlich gute Information. Danke. Und: "Gänsefüßchen"!

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Eine Krähe war mit mir
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Melione

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42

Mittwoch, 12. Mai 2010, 21:53

Interessanterweise ist das auf http://imslp.org/wiki/ (eine Seite, wo man legal Noten als .pdfs anschauen oder herunterladen kann), anders: Da gilt das Copyright bis 70 Jahre nach Werkveröffentlichung, weswegen man zum Beispiel frühe Sachen von Rathaus, Honegger oder Schönberg schon finden kann, deren Spätwerk aber nicht. Komisch, weiß da jemand was?

:wink:
Philipp
Kompositorische Versuche:
E-Musik
U-Musik
Literarische Versuche:
Halbfertige Kurzgeschichte
Erstes Kapitel eines Romans

Kommentare wären super! :)

43

Mittwoch, 12. Mai 2010, 23:48

Lieber Philipp,
diese Seite stammt aus Kanada und es gilt für sie auch kanadisches Recht bezüglich Publbic Domain, und zwar 50 (in Deutschland 70) Jahre ab der Ausgabe der Noten, was diese Institution rasch zur weltweit größten Notendatenbank gemacht hat. Dort hochgeladene Notendrucke aus Deutschland, unterliegen allerdings nach wie vor deutschem Recht, also 70 Jahre nach Erscheinen.
Andere Länder, andere Sitten halt. Dazu ein interessanter Link: (audio)
"http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/drs2aktuell/2643.bt10041551.html"

robert

Florian Voß

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44

Sonntag, 14. November 2010, 19:42

Ich nerv mal wieder wegen den LP-Cover. Ich habe möglicherweise eine Lücke entdeckt:

"Aus der Sicht der Ebay-Anbieter ergibt sich daraus auf den ersten Blick eine erschreckende Erkenntnis: Wer CDs oder DVDs verkaufen möchte, dürfte das Plattencover nicht einfach abfotografieren. Wer urheberrechtlich geschützte Möbelstücke verkaufen möchte, müsste ebenfalls auf ein Foto verzichten. Auch bei Büchern müsste der Verkäufer genau hinschauen, bevor er das Cover fotografiert. Und erst Recht dürften Bilder oder Autogrammkarten nicht mit Abbildungen verkauft werden, ohne den Maler oder Fotografen vorher um Erlaubnis zu fragen.

Gott sei Dank hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 20.01.00, 29 U 4724/99 - Parfumflakon) den Gesetzgeber korrigiert und entschieden, dass dann, wenn im urheberrechtlichen Sinn »Erschöpfung« eingetreten ist - die gekaufte Ware also weiterverkauft werden darf - auch eine Bebilderung zum Zwecke des Verkaufs erlaubt ist. Voraussetzung hierfür ist nach § 17 UrhG allerdings, dass die Ware, die bei Ebay weiterverkauft werden soll, in Europa erstmalig in den Verkauf gebracht worden ist.

Und: Die Fotos müssen sich im werbeüblichen Rahmen halten. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I (LG München I, Urt. v. 03.12.08, 21 O 8276/08 - Pumuckl-Figur), in der einem Verkäufer untersagt wurde, mit einer aus einem CD-Cover herausgelösten Pumuckl-Figur für den Tonträgerabsatz zu werben.

Entwarnung also für alle Ebay-Händler, die rechtmäßig erworbene Produkte mit selbst fotografierten Bildern weiterverkaufen"

(Quelle: stroemer.de / stroemer rechtsanwälte)

Müsste das nicht heißen: wenn ich LP-Cover im "Eben gehört" einstelle und sie zugleich zum Kauf anbiete (z.B. eine Karajan-DG-LP für 85 Euro), verstosse ich nicht gegen das Urheberrecht, oder?




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Eine Krähe war mit mir
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45

Sonntag, 14. November 2010, 20:56


Müsste das nicht heißen: wenn ich LP-Cover im "Eben gehört" einstelle und sie zugleich zum Kauf anbiete (z.B. eine Karajan-DG-LP für 85 Euro), verstosse ich nicht gegen das Urheberrecht, oder?

Wenn du sie im Bereich "eben gehört" anbieten würdest, was aber den Forenregeln widerspräche, dann wäre die Abbildung wphl erlaubt.
Nicht dass uns dann aber eine Abmahnung wegen Wucherpreisen erreichen könnte......

Grüße
Achim

Florian Voß

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46

Mittwoch, 17. November 2010, 14:12

Hallo Mods...
ich würde noch mal auf meinen Beitrag Nr. 44 verweisen wollen... ist das eine machbare Idee???
Grüße Florian




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Eine Krähe war mit mir
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47

Mittwoch, 17. November 2010, 14:29

Hallo Mods...
ich würde noch mal auf meinen Beitrag Nr. 44 verweisen wollen... ist das eine machbare Idee???
Grüße Florian


Sorry Florian,

ich habe mich wohl zu verschleiert ausgedrückt.....

Also:
Die Abildung in "eben gehört" wäre nur dann zuilässig, wenn du in diesem tread "eben gehört" gleichzeitig die Platte zum Kauf anbieten würdest.
Handel ist aber nur in den entsprechenden Forenbereichen zulässig, nicht in x-beliebigen threads, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.

Ergebnis: Die von dir angedachte Variante ist nicht zulässig.

Grüße :wink:
Achim

Florian Voß

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48

Mittwoch, 17. November 2010, 14:33

Ich könnte die LP zeitgleich im "Eben gehört" als auch im "Flohmarkt" einstellen und gegenseitig verlinken, den Preis aber nur im "Flohmarkt" darunter schreiben... :thumbsup: :?:
(Ich will meine LP-Cover wieder haben :cry: :cry: :cry: )




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Gurnemanz

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49

Montag, 19. Dezember 2011, 08:57

[Kopie von hier und hier:]


Die Bilderlinks in diesem Thread wurden deaktiviert, da unsere Juristen im Capriccio-Vorstand hier rechtliche Risiken sehen (Copyright). Leider ist es jetzt umständlicher (wenn auch weiterhin möglich), die Diskussion hier nachzuvollziehen. Wer studieren möchte, wie komplex die Materie ist, arbeite sich durch die Regelung der Bildrechte bei Wikipedia durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Fragen? Am besten hier: Copyright - Fragen und Antworten.

:wink:
Es grüßt Gurnemanz

---
Sprechen heißt: in Tautologien verfallen.
Jorge Luis Borges

50

Montag, 19. Dezember 2011, 18:27

Die Bilderlinks in diesem Thread wurden deaktiviert, da unsere Juristen im Capriccio-Vorstand hier rechtliche Risiken sehen (Copyright).


Hallo!

Die Bilder in meinem Beitrag (25):

Link

sind alle von mir selber, die können also gefahrlos gezeigt werden!

Gruß,

Normann
wellen unterschiedlicher frequenz und töne verschiedener höhe

Gurnemanz

Impressionistischer Spätromantiker

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51

Montag, 19. Dezember 2011, 19:29

[...] die können also gefahrlos gezeigt werden!
Ist auch bei selbstfotografierten Bildern nicht 100%ig sicher, vgl. die Wikipedia-Bildrechte (s. o.).

:wink:
Es grüßt Gurnemanz

---
Sprechen heißt: in Tautologien verfallen.
Jorge Luis Borges

52

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 14:57

Wikipedia-"Bildrechte" ist ja ganz schön. Aber guckt doch einfach mal ins Urhebergesetz, da ist doch ganz klar geregelt, wie mit Photos von Bauwerken umgegangen werden muß:

Zitat

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln
der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Eindeutiger geht es doch nicht. Photos der äußeren Ansicht sind zulässig. Von Denkmälern, Brunnen, Statuen,,,, die sich dauerhaft an öffentlichen Plätzen befinden auch. Wenn das nicht so wäre, dürften Photos, die an öffentlichen Plätzen aufgenommen werden, grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, denn da sind innerorts IMMER irgendwelche Bauwerke etc. (mit)abgebildet. Voraussetzung sind natürlich die entsprechenden Rechte am Lichtbild. Das ist bei selbstphotographierten Bildern aber irgendwie trivial...
viele Grüße

Bustopher


_____________________________________

AEIOU: A echta Intellektuella oaweit ungern

53

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 17:25

Das einzige, was eindeutig ist, dass Gesetze seltenst eindeutig sind :D .

Ein kurzer Blick in Erläuterungen zu P. 59 UrhG zeigt, dass nur einzelne bestimmte Falllagen bei der Aufnahme problemlos sind.
Inwieweit diese vorliegen, müsste für jedes Bild geprüft werden, daher die rigide Handhabung hier im Forum.
Ich finde das auch nicht toll, aber am Ende geht es nur um die Vermeidung von Problemen für den Verein.

Viele Grüße
Achim

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