Du verwechselst das mit dem Herstellungsschutz für Filme und Tonträger, der nach 50 Jahren ausläuft, aber die Rechte der Komponisten und Texter nicht beschneidet. Deswegen umfasst der wachsende Katalog billiger Neuauflagen ja auch so gut wie keine Komponisten, die im letzten Jahrhundert noch aktiv waren

Müsste das nicht heißen: wenn ich LP-Cover im "Eben gehört" einstelle und sie zugleich zum Kauf anbiete (z.B. eine Karajan-DG-LP für 85 Euro), verstosse ich nicht gegen das Urheberrecht, oder?
Hallo Mods...
ich würde noch mal auf meinen Beitrag Nr. 44 verweisen wollen... ist das eine machbare Idee???
Grüße Florian
)
Die Bilderlinks in diesem Thread wurden deaktiviert, da unsere Juristen im Capriccio-Vorstand hier rechtliche Risiken sehen (Copyright).
Ist auch bei selbstfotografierten Bildern nicht 100%ig sicher, vgl. die Wikipedia-Bildrechte (s. o.).[...] die können also gefahrlos gezeigt werden!
Zitat
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln
der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
.Forensoftware: Burning Board® 3.1.6, entwickelt von WoltLab® GmbH