Copyright - Fragen und Antworten

  • Du verwechselst das mit dem Herstellungsschutz für Filme und Tonträger, der nach 50 Jahren ausläuft, aber die Rechte der Komponisten und Texter nicht beschneidet. Deswegen umfasst der wachsende Katalog billiger Neuauflagen ja auch so gut wie keine Komponisten, die im letzten Jahrhundert noch aktiv waren

    Das allerdings wusste ich wirklich nicht. Das ist eine ziemlich gute Information. Danke. Und: "Gänsefüßchen"!

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    Immer noch da ... ab und an.

  • Interessanterweise ist das auf "http://imslp.org/wiki/[/url] (eine Seite, wo man legal Noten als .pdfs anschauen oder herunterladen kann), anders: Da gilt das Copyright bis 70 Jahre nach Werkveröffentlichung, weswegen man zum Beispiel frühe Sachen von Rathaus, Honegger oder Schönberg schon finden kann, deren Spätwerk aber nicht. Komisch, weiß da jemand was?

    :wink:
    Philipp

  • Lieber Philipp,
    diese Seite stammt aus Kanada und es gilt für sie auch kanadisches Recht bezüglich Publbic Domain, und zwar 50 (in Deutschland 70) Jahre ab der Ausgabe der Noten, was diese Institution rasch zur weltweit größten Notendatenbank gemacht hat. Dort hochgeladene Notendrucke aus Deutschland, unterliegen allerdings nach wie vor deutschem Recht, also 70 Jahre nach Erscheinen.
    Andere Länder, andere Sitten halt. Dazu ein interessanter Link: (audio)
    "http://www.drs.ch/www/de/drs/sen…bt10041551.html"

    robert

  • Ich nerv mal wieder wegen den LP-Cover. Ich habe möglicherweise eine Lücke entdeckt:

    "Aus der Sicht der Ebay-Anbieter ergibt sich daraus auf den ersten Blick eine erschreckende Erkenntnis: Wer CDs oder DVDs verkaufen möchte, dürfte das Plattencover nicht einfach abfotografieren. Wer urheberrechtlich geschützte Möbelstücke verkaufen möchte, müsste ebenfalls auf ein Foto verzichten. Auch bei Büchern müsste der Verkäufer genau hinschauen, bevor er das Cover fotografiert. Und erst Recht dürften Bilder oder Autogrammkarten nicht mit Abbildungen verkauft werden, ohne den Maler oder Fotografen vorher um Erlaubnis zu fragen.

    Gott sei Dank hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 20.01.00, 29 U 4724/99 - Parfumflakon) den Gesetzgeber korrigiert und entschieden, dass dann, wenn im urheberrechtlichen Sinn »Erschöpfung« eingetreten ist - die gekaufte Ware also weiterverkauft werden darf - auch eine Bebilderung zum Zwecke des Verkaufs erlaubt ist. Voraussetzung hierfür ist nach § 17 UrhG allerdings, dass die Ware, die bei Ebay weiterverkauft werden soll, in Europa erstmalig in den Verkauf gebracht worden ist.

    Und: Die Fotos müssen sich im werbeüblichen Rahmen halten. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I (LG München I, Urt. v. 03.12.08, 21 O 8276/08 - Pumuckl-Figur), in der einem Verkäufer untersagt wurde, mit einer aus einem CD-Cover herausgelösten Pumuckl-Figur für den Tonträgerabsatz zu werben.

    Entwarnung also für alle Ebay-Händler, die rechtmäßig erworbene Produkte mit selbst fotografierten Bildern weiterverkaufen"
    (Quelle: stroemer.de / stroemer rechtsanwälte)

    Müsste das nicht heißen: wenn ich LP-Cover im "Eben gehört" einstelle und sie zugleich zum Kauf anbiete (z.B. eine Karajan-DG-LP für 85 Euro), verstosse ich nicht gegen das Urheberrecht, oder?


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    Immer noch da ... ab und an.


  • Müsste das nicht heißen: wenn ich LP-Cover im "Eben gehört" einstelle und sie zugleich zum Kauf anbiete (z.B. eine Karajan-DG-LP für 85 Euro), verstosse ich nicht gegen das Urheberrecht, oder?


    Wenn du sie im Bereich "eben gehört" anbieten würdest, was aber den Forenregeln widerspräche, dann wäre die Abbildung wphl erlaubt.
    Nicht dass uns dann aber eine Abmahnung wegen Wucherpreisen erreichen könnte......

    Grüße
    Achim

  • Hallo Mods...
    ich würde noch mal auf meinen Beitrag Nr. 44 verweisen wollen... ist das eine machbare Idee???
    Grüße Florian


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    Immer noch da ... ab und an.

  • Hallo Mods...
    ich würde noch mal auf meinen Beitrag Nr. 44 verweisen wollen... ist das eine machbare Idee???
    Grüße Florian

    Sorry Florian,

    ich habe mich wohl zu verschleiert ausgedrückt.....

    Also:
    Die Abildung in "eben gehört" wäre nur dann zuilässig, wenn du in diesem tread "eben gehört" gleichzeitig die Platte zum Kauf anbieten würdest.
    Handel ist aber nur in den entsprechenden Forenbereichen zulässig, nicht in x-beliebigen threads, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.

    Ergebnis: Die von dir angedachte Variante ist nicht zulässig.

    Grüße :wink:
    Achim

  • Ich könnte die LP zeitgleich im "Eben gehört" als auch im "Flohmarkt" einstellen und gegenseitig verlinken, den Preis aber nur im "Flohmarkt" darunter schreiben... :thumbup: :?:
    (Ich will meine LP-Cover wieder haben :cry: :cry: :cry: )


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    Immer noch da ... ab und an.

  • [Kopie von hier und hier:]


    Die Bilderlinks in diesem Thread wurden deaktiviert, da unsere Juristen im Capriccio-Vorstand hier rechtliche Risiken sehen (Copyright). Leider ist es jetzt umständlicher (wenn auch weiterhin möglich), die Diskussion hier nachzuvollziehen. Wer studieren möchte, wie komplex die Materie ist, arbeite sich durch die Regelung der Bildrechte bei Wikipedia durch:

    "http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

    :wink:

    Es grüßt Gurnemanz

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    Der Kunstschaffende hat nichts zu sagen - sondern er hat: zu schaffen. Und das Geschaffene wird mehr sagen, als der Schaffende ahnt.
    Helmut Lachenmann

  • Die Bilderlinks in diesem Thread wurden deaktiviert, da unsere Juristen im Capriccio-Vorstand hier rechtliche Risiken sehen (Copyright).

    Hallo!

    Die Bilder in meinem Beitrag (25):

    Link

    sind alle von mir selber, die können also gefahrlos gezeigt werden!

    Gruß,

    Normann

    zwischen nichtton und weißem rauschen

  • [...] die können also gefahrlos gezeigt werden!

    Ist auch bei selbstfotografierten Bildern nicht 100%ig sicher, vgl. die Wikipedia-Bildrechte (s. o.).

    :wink:

    Es grüßt Gurnemanz

    ---
    Der Kunstschaffende hat nichts zu sagen - sondern er hat: zu schaffen. Und das Geschaffene wird mehr sagen, als der Schaffende ahnt.
    Helmut Lachenmann

  • Wikipedia-"Bildrechte" ist ja ganz schön. Aber guckt doch einfach mal ins Urhebergesetz, da ist doch ganz klar geregelt, wie mit Photos von Bauwerken umgegangen werden muß:

    Zitat

    § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
    (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln
    der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
    wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
    (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.


    Eindeutiger geht es doch nicht. Photos der äußeren Ansicht sind zulässig. Von Denkmälern, Brunnen, Statuen,,,, die sich dauerhaft an öffentlichen Plätzen befinden auch. Wenn das nicht so wäre, dürften Photos, die an öffentlichen Plätzen aufgenommen werden, grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, denn da sind innerorts IMMER irgendwelche Bauwerke etc. (mit)abgebildet. Voraussetzung sind natürlich die entsprechenden Rechte am Lichtbild. Das ist bei selbstphotographierten Bildern aber irgendwie trivial...

    viele Grüße

    Bustopher


    Wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es klingt hohl, ist denn das allemal im Buche?
    Georg Christoph Lichtenberg, Sudelbücher, Heft D (399)

  • Das einzige, was eindeutig ist, dass Gesetze seltenst eindeutig sind :D .

    Ein kurzer Blick in Erläuterungen zu P. 59 UrhG zeigt, dass nur einzelne bestimmte Falllagen bei der Aufnahme problemlos sind.
    Inwieweit diese vorliegen, müsste für jedes Bild geprüft werden, daher die rigide Handhabung hier im Forum.
    Ich finde das auch nicht toll, aber am Ende geht es nur um die Vermeidung von Problemen für den Verein.

    Viele Grüße
    Achim

  • Kleinzitate:
    dürfen verwendet werden, wenn folgende Regeln beachtet werden:
    Der Zweck des Zitats muss erkennbar sein.
    Das Zitat muss in einer angemessenen Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, z.B. als Erörterungsgrundlage.
    Umfang und Zweck des Zitats müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.


    Eine Frage an die Juristen: Ich würde in einem Thread (Komponisten spielen ihre eigene Werke) gerne eine Frage von audiamus ("weiß man näheres, warum die anderen Mitglieder des Juilliard Quartetts sich weigerten die Streichquartettkomposition ihres eigenen Primarius zu spielen"?) beantworten und müsste dazu aus einem Buch 1-3 Sätze zitieren. Ist das ein zulässiges Kleinzitat, wenn ich unter exakter Angabe der Quelle zitiere bzw. gilt diese Kleinzitatsregel auch für mich als Österreicher, der von Wien aus in diesem Forum schreibt?

    Beste Grüße

    Gerhard

  • Von wo aus Du schreibst, spielt keine Rolle. Für ein Forum in Deutschland gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz. Eine korrekte Quellenangabe sollte selbstverständlich sein und berechtigt für sich genommen noch nicht zum Veröffentlichen eines Zitats. Ob ein bis drei Sätze in Ordnung sind, kann man so pauschal nicht beantworten. Die Regeln dafür hast Du ja oben selbst zitiert. Vor allem dies ist wichtig: Das Zitat muss in einer angemessenen Beziehung zu der eigenen Leistung stehen. Die Sätze müssen also Teil eines längeren Textes sein, den Du selbst verfasst hast und der sich auf das Zitat bezieht. Als Faustregel (ohne Gewähr) würde ich sagen: Wer drei Sätze zitiert, sollte mindestens doppelt so viel eigenen Text dazu geschrieben haben.

    Nimm im Zweifelsfall lieber nur einen Satz als Zitat, das ist sicherer.

    Gruß, Carola

    Vom Schlechten kann man nie zu wenig und das Gute nie zu oft lesen. Arthur Schopenhauer

  • Auch mal einene eher allgemeine Frage von mir dazu : Woher weiß ich eigentlich, ob Bilder gemeinfrei sind oder nicht? Die bei wikipedia eingestellten scheinen es ja zu sein, alle anderen eher nicht?

    "Allwissende! Urweltweise!
    Erda! Erda! Ewiges Weib!"

  • Wenn nichts anderes gesagt ist, würde ich bei Bildern immer davon ausgehen, dass irgendwer Rechte an dem Bild hat. "Gemeinfrei" ist ziemlich wenig im Leben.

    Gruß, Carola

    Vom Schlechten kann man nie zu wenig und das Gute nie zu oft lesen. Arthur Schopenhauer

  • Auch mal einene eher allgemeine Frage von mir dazu : Woher weiß ich eigentlich, ob Bilder gemeinfrei sind oder nicht? Die bei wikipedia eingestellten scheinen es ja zu sein, alle anderen eher nicht?


    Auch bei Wikipedia sind längst nicht mehr alle Bilder so ohne weiteres kopierbar, an ihre Weiterveröffentlichung sind meist bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B. vor allem die Benennung des Urhebers. im entsprechenden Artikel kann man sehen, welche Lizenzen und Bedingungen jeweils zu beachten sind:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons


    lg vom eifelplatz, Chris.

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