• Was die altslawische Kirchenmusik betrifft, so ist sie von der byzantinischen stark beeinflußt worden.


    Sicherlich, aber deshalb ist ein Stück, das sich stilistisch daran anlehnt nicht weniger urtümlich (eher im Gegenteil). Im Gegensatz zu den Polen oder den Böhmen waren die Slowaken (gezwungenermassen) ein Bauernvolk, was die Persistenz von Volksmusik gefördert hat. Im übrigen leben auch Ukrainer in der Slowakei, was sicherlich auch Einflüsse auf die Musik hatte.

    Es stimmt, dass die türkische/orientalische Musik und die balkanische Musik viel gemeinsam haben. Eventuell könnten schon die Ungarn lange vor der osmanischen Invasion diese Musik nach Europa gebracht haben, da sie jahrhundertelang in Zentralasien zwischen Turkvölkern gelebt hatten. Und die Bulgaren waren ursprünglich ja auch ein Turkvolk. Schmelztiegel eben...

    Im Zweifelsfall immer Haydn.

  • [Ich] fordere die verantwortlichen Stellen auf, unser Franzl das übernehmen zu lassen:

    Die Musik zu Rosamunde darf von keinem Staat als Volkshymne mißbraucht werden.
    Wenn Österreich eine Hymne mit Musik von Schubert haben will, da hat er selber vorgesorgt, nämlich mit Am Geburtstage des Kaisers D748
    Der Text von Deinhardstein ist keiner, der wegen hohen literarischen Werts nicht angestastet werden darf:

    Diese Hymne für vierstimmigen Chor und Orchester wurde im Januar 1822 durch Studierende des Theresianums uraufgeführt.
    Der Text wurde bereits einmal verändert und zwar für die erste Veröffentlichung 1849 als Constitutionslied.

    Das Stück findet man auf YouTube nicht, deshalb ein Link auf die Partitur:
    "http://imslp.org/wiki/Am_Geburt…ubert,_Franz%29

    Alles, wie immer, IMHO.

  • Ukraine ("Shche Ne Vmerla Ukrainy" - "Noch ist die Ukraine nicht verloren"). Die Hymne muss neueren Datums sein, denn sie richtet sich - erraten! - gegen die Unterdrücker. Das müssten hier die Russen sein - und vielleicht ein bisserl die Polen. Von denen hat man aber immerhin den Titel der Hymne übernommen (Jeszcze Polska nie zgniela). Wiederum reinstes Slawjanstwo.

    Der Text wurde 1862 von Pavlo Čubynskyj geschrieben, die Musik 1863 vom griechisch-katholischen Priester Michajlo Verbynskyj komponiert. Zu der Zeit existierte kein polnischer Staat.
    Der ursprüngliche Text war:
    Šče ne vmerla Ukrajina, i slava, i volja - Noch ist die Ukraine nicht gestorben, und der Ruhm, und die Freiheit
    2003, als das Lied offiziell zur Staatshymne erklärt wurde, wurde der Text leicht abgeändert in
    Šče ne vmerla Ukrajiny ni slava, ni volja - Noch sind Ruhm und Freiheit der Ukraine nicht gestorben.

    Alles, wie immer, IMHO.

  • Die Musik zu Rosamunde darf von keinem Staat als Volkshymne mißbraucht werden.
    Wenn Österreich eine Hymne mit Musik von Schubert haben will, da hat er selber vorgesorgt, nämlich mit Am Geburtstage des Kaisers D748
    Der Text von Deinhardstein ist keiner, der wegen hohen literarischen Werts nicht angestastet werden darf:


    Ich habe mir gerade die Noten angesehen und das nachgesungen. Nein, da bleibe ich lieber noch bei unserer jetzigen Hymne. Diese wurde übrigens auch nicht als Nationalhymne konzipiert (ebenso wie zahlreiche andere auf der Welt).

    Im Zweifelsfall immer Haydn.

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