Gema kürzt Tantiemen für Kirchenmusik auf ein Viertel

  • Gema kürzt Tantiemen für Kirchenmusik auf ein Viertel

    Guten Tag!

    Ich hoffe, ich habe für meinen Beitrag das richtige Forum gefunden. Der Information halber, da ich finde, dass sowas nicht einfach stillschweigend passieren sollte: Die Gema hat kürzlich beschlossen, dass die Tantiemen für Kirchenmusik auf ein Viertel (nicht: um ein Viertel!) gekürzt werden sollen. Hat man also bisher 1000€ pro Jahr an Tantiemen erhalten, sind es in Zukunft noch 250€. Waren es 10.000, sind es noch 2.500€. Das sind 7.500€ pro jahr und 150.000€ in 20 Jahren.
    Dies könnte das Aus für manche Verlage bedeuten, ganz zu schweigen von Komponisten, die dies völlig unerwartet und unvorbereitet trifft. Langfristig wird es zur Folge haben, dass es weniger Auswahl an Noten gibt und weniger komponiert wird. Ich bin einigermaßen sprachlos...

    Ich zitiere aus diesem Brief des Carus-Verlages. Die wichtigsten Stellen habe ich fett markiert.


    - Zitat Anfang -
    Wenn Sie Mitglied der GEMA sind, haben Sie in den letzten Tagen die Einladung zur nächsten GEMA Hauptversammlung in München erhalten. Die ordentlichen Mitglieder tagen vom 23. bis 24. Mai. Ein Antrag (Nr. 32/S. 95 der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung) hat besondere Sprengkraft. Nachdem im Jahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA bereits festgestellt hatten, dass es vermehrt sachgerecht sei, Chor-, Kirchen- und Zupfmusik nach der Sparte U und nicht wie bislang nach der Sparte E abzurechnen, legen Vorstand und Aufsichtsrat für die Mitgliederversammlung 2017 einen weiteren Antrag vor, auf den wir Sie unbedingt aufmerksam machen möchten. Er verschlechtert die Rahmenbedingungen für Kirchenmusik und Chormusik massiv. Im Antrag geht es um nichts geringeres als die Neuverteilung der Einnahmen im E-Bereich. Informationen der GEMA zu diesem Antrag finden Sie auf der Webseite https://www.gema.de/faq/e-musik

    Vereinfacht ausgedrückt soll binnen vier Jahren das Niveau der Ausschüttung an Autoren und deren Verlage im diesem Bereich von derzeit 100 % auf 25 % gesenkt werden. Dieser Antrag würde uns alle, Komponisten, Textdichter und Verlage gleichermaßen hart treffen.Nach diesem Antrag soll zukünftig bei der Abrechnung zwischen Veranstaltungen innerhalb und ausserhalb von Pauschalverträgen unterschieden werden. Pauschalverträge gibt es mit den großen Chor- und
    Blasmusikverbänden, aber auch mit den beiden großen Kirchen. Bei letzteren gibt es jeweils zwei Pauschalverträge, einen für die Musik im Gottesdienst und einen für Kirchenkonzerte. Sehr viele Anläufe und Bitten von Mitgliedern, diese Verträge neu zu verhandeln wurden von der GEMA seit mehr als 10 Jahren nicht berücksichtigt.

    [Begründung]
    Pauschalverträge werden zur Vereinfachung der verwaltungstechnischen Abläufe abgeschlossen. In Bezug auf die Chorverbände und Kirchen wird dadurch ein pauschales jährliches Inkasso von rund 1,5 Mio EUR bei rund 51.000 programmbelegten Aufführungen erzielt. Dies führt bspw. bei einem von einer Kirchengemeinde veranstaltetem Konzert zu einem durchschnittlichen Inkasso der GEMA von 19 EUR. Bei einem von einem Mitglied eines Chorverbands veranstaltetem Konzert erzielt die
    GEMA ein durchschnittliches Inkasso von 25 EUR. Wohlgemerkt beziehen sie sich diese Überlegungen nur auf die Zahl der gemeldeten Konzerte. (Die Zahlen stammen von der GEMA) Nach unseren Schätzungen wird allenfalls für jedes zehnte Konzert ein Programm an die GEMA geschickt, so dass de facto von einem Inkasso von weit weniger als zwei Euro pro Konzert auszugehen ist. Bei der bisherigen geltenden kollektiven Verrechnung wird für ein 4stg. Chorwerk, Dauer 5 min. ein Betrag von ca. 41 EUR an die Beteiligten, Urheber und Verlage ausgeschüttet. Nach den im Antrag vorgesehenen Änderungen reduziert sich diese Summe schrittweise auf ca. 10 EUR im Jahr 2021. Dieses offensichtliche Missverhältnis soll nach dem Antrag dadurch ausgeglichen werden, dass bei Ausschüttungen zwischen Konzerten innerhalb und außerhalb von Pauschalverträgen unterschieden und in Folge für die Konzerte innerhalb der Pauschalverträge ein anderer, deutlich geringerer Punktwert festgesetzt wird. Im Geschäftsjahr 2015 beträgt der Punktwert in der Sparte E 0,4319 EUR. Bis 2021 soll dieser Punktwert um 75% auf 0,1086 EUR reduziert werden. Als Anhang finden Sie eine Übersicht der GEMA, wie dieser Antrag in den Jahren 2018-2021 die Einnahmen von Autoren und Verlagen
    verändern wird.

    Verstörend ist nach unserer Meinung nicht der Kerngedanke des Antrags, nämlich die Herstellung eines direkteren Bezugs zwischen Inkasso und Ausschüttung, sondern der einseitige Lösungsansatz zu Lasten der Urheber und Verlage sowie das augenscheinlich nicht vorhandene Bemühen auf Seiten der GEMA durch eine angemessene und überfällige deutliche Erhöhung des Inkassos hier einen anderen Rahmen zu schaffen. Leider ist es zu befürchten, dass in München verlegerseitig dieser Antrag eine Mehrheit bekommen wird, da etliche Verlage, die wenig mit Kirchenmusik oder Chormusik zu tun haben, hiervon profitieren werden. Daher unsere inständige Bitte an Sie: Kommen Sie falls Sie ordentliches GEMA-Mitglied sind, zur GEMA-Hauptversammlung vom 23. –
    24.5.2017 nach München und verhindern Sie, dass dieser Antrag Realität wird. Veränderung im Verteilungsplan sind so gut wie nicht reversibel und werden nicht nur die nächsten vier Jahre, sondern unwiderruflich die Situation der Kreativen in diesem Bereich massiv verschlechtern. Reden sie mit allen Ihnen bekannten Komponist/innen und Textdichter/innen über dieses wichtige Thema. Hier droht ein Erdrutsch, der die gesamte Chor- und Kirchenmusik verändern wird. Das
    sollten wir nicht zulassen. In den letzten Jahrhunderten war die Chor-/ Kirchenmusik immer ein Quell von hervorragenden Werken der Musik und nicht zuletzt auch bedeutendes Kulturgut. Dafür sollten weiterhin die Rahmenbedingungen stimmen.
    - Zitat Ende-

    Hier der Antrag auf Änderung des Verteilungsplans.

    Eure Stilblüte...
    :boese1:

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