Liebe Capricciosi,
die zweite ordentliche Mitgliederversammlung unseres Trägervereins hat zu den nachfolgend genannten Beschlüssen und Ergebnissen geführt, die ich Eurer Aufmerksamkeit empfehle.
Bitte beachtet insbesondere die Änderungen der Satzung, der Forenordnung, der Forenregeln und die Leitlinien des Trägervereins für die Arbeit der Moderation. Von dem Rest werdet Ihr manches als staubtrockenen Verwaltungskram einordnen...
Wer Interesse hat, über derlei Dinge bei Capriccio künftig auch mitzubestimmen oder das Forum einfach ideell zu unterstützen, kann gern dem Trägerverein beitreten. PN an ein Mitglied des Vorstands genügt.
Beste Grüße
Lavine
An der Mitgliederversammlung haben 56 Mitglieder und damit über 90% teilgenommen.
1. Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
2. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands
Die Mitgliederversammlung hat den Geschäftsbericht des Vorstands entgegengenommen und beschlossen, die Überschüsse der Jahre 2009 (€ 2.465,09) und 2010 (€ 1.180,34) in einen Überschussvortrag zu überführen.
3. Genehmigung des Wirtschaftsplans des Vorstands
Dem Haushalt für das Jahr 2011 wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.
4. Entlastung des Vorstands
Dem Vorstand wurde ohne Gegenstimme Entlastung für seine Tätigkeit im Zeitraum vom 17.11.2009 bis 12.01.2011 erteilt.
5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
5.1 Änderung von § 1 Abs. 2: Sitzverlegung
Der Vereinssitz (§ 1 Abs. 2 der Satzung) wurde von Düsseldorf nach Hamburg verlegt.
5.2 Änderung von § 2 Abs. 2: Streichung von Ziffern c), e) und f) als Mittel zur Erreichung der Vereinsziele
Aus § 2 Ziffer 2 der Satzung wurden die Punkte c) Herausgabe eines Internetrundbriefes, e) Erstellung von Werkführern und Interpretationsvergleichen und f) Einrichtung einer Vereinsbibliothek als vereinsziele gestrichen.
5.3 Änderung von § 5 Abs. 4 (Ausschluss von Vereinsmitgliedern)
Die Formulierung in § 5 Abs. 4 wurde durch Ergänzung des unterstrichenen Wortlauts geändert:
"Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
Ein Verstoß gegen Vereinsziele liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied strafrechtlich relevante Äußerungen tätigt, die Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich entrichtet, das Ansehen des Vereins oder des Capriccio-Kulturforums in der Öffentlichkeit ernsthaft schädigt, Mitglieder des Vereins oder des Forums in erheblicher Weise beleidigt oder ihnen in sonstiger Weise erhebliche Nachteile zufügt, oder nachhaltig den Forums- oder Vereinsbetrieb stört. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied schriftlich oder per E-Mail anzuhören."
5.4 Zu § 8 der Satzung wurde folgende Bestimmung als Abs. 7 eingefügt: Ein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung besteht nur, wenn der Beitrag für das Jahr der Mitgliederversammlung und für die Vorjahre seit Beginn der Mitgliedschaft entrichtet sind. Findet die Mitgliederversammlung jedoch ganz oder teilweise im ersten Jahresquartal statt, so muss nur der Beitrag für die Vorjahre entrichtet sein.
5.5 Änderung von § 10 Abs. 1: Einfügung einer Regelung über den erweiterten Vorstand
In § 10 Abs. 1 der Satzung wurde die folgende Regelung ergänzt:
Die Mitgliederversammlung wählt darüber hinaus zur besseren und schnelleren Klärung von Sachfragen maximal zwei Beisitzer, die als ebenfalls ehrenamtlich tätige Mitglieder des erweiterten Vorstands beratende Funktion in Geschäftsführungsangelegenheiten und volles Stimmrecht in allen sonstigen Angelegenheiten haben. Der erweiterte Vorstand (geschäftsführender Vorstand und Beisitzer) entscheidet gemeinsam über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein sowie in Angelegenheiten, die ihm durch die Mitgliederversammlung übertragen sind. Bei Entscheidungen des erweiterten Vorstands ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden ausschlaggebend.
5.6 Änderung von § 10 Abs. 4,5: Neuregelung bzgl. der Tagungsweise des Vorstands
§ 10 Abs. 4, 5 der Satzung wurde aufgehoben und durch folgende Neufassung von Abs. 4 ersetzt:
4. Der Meinungsaustausch und die Beschlussfassungen des geschäftsführenden wie auch des erweiterten Vorstands erfolgen in der Regel online in dem für Vorstandsangelegenheiten errichteten geschlossenen Unterforum des Capriccio-Kulturforums.
5.7 Änderung von § 10 Abs. 7:
§ 10 Absatz 7 der Satzung wurde folgendermaßen geändert:
Grundsätzlich können Vorstandsmitglieder nicht zugleich Administratoren oder Moderatoren sein. Über Ausnahmen bestimmt die Mitgliederversammlung. Falls jedoch durch das gleichzeitige Ausscheiden mehrerer Administratoren oder Moderatoren die Funktionsfähigkeit des Forums beeinträchtigt oder gefährdet wird ,können Vorstandsmitglieder deren Aufgaben bis zur möglichst zeitnah durchzuführenden Neubesetzung dieser Ämter kommissarisch wahrnehmen oder die Aufgaben an externe Administratoren vergeben.
5.8 Einfügung von § 10 Abs. 8: Regelung für den Fall des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Vorstand
Es wurde der folgende neue § 10 Absatz 8 der Satzung eingeführt:
Für den Fall des Ausscheidens eines geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlperiode sind die verbleibenden geschäftsführenden Vorstände berechtigt, die Aufgaben entweder kommissarisch bis zur nächsten Wahl mit zu übernehmen oder einem Mitglied des erweiterten Vorstands zu übertragen. Beim Ausscheiden eines Beisitzers bleibt die Funktion bis zu einer Neuwahl unbesetzt. Wenn mehr als zwei Mitglieder aus dem Gesamtvorstand ausscheiden, ist eine vorgezogene Neuwahl durchzuführen.
5.9 Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 2 (Behandlung von Anträgen der Mitglieder an die Mitgliederversammlung)
Die MGV beschloss die Streichung des bisherigen § 11 Abs. 1 und die Einfügung des folgenden Absatzes in § 8 (zwischen die bisherigen Absätze 5 und 6) vor, wobei der bisherige Absatz 6 zu Absatz 7 wird:
6. Vorschläge der Mitglieder zu Satzungsänderungen, Änderungen der Forenordnung, der Beitragsordnung oder der Forenregeln, zu Zweckänderungen und zur Auflösung sind dem Vorstand bis spätestens 35 Kalendertage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich oder per E-Mail zuzuleiten. Das Einstellen von Anträgen ins Vereinsforum ersetzt dieses Erfordernis nicht. Für die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
§ 8 Abs. 2 Ziffer l) soll künftig wie folgt lauten:
l. Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, Änderungen des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins.