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Freitag, 24. Juli 2009, 12:39

Kulturforum - Infobox des Vorstands

Auf Wunsch des Vorstandes steht hier eine Kopie der Infobox im Vereinsforum.


30.8.09


audiamus


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Hallo,

die Vorstandsaufgaben sind im Ersten Vorstand wie folgt verteilt:

Vorsitzender: Peter Brixius
Stv. Vorsitzender: Général Lavine
Schatzmeister. Alviano

Die endgültige Satzung werde ich hier einstellen, muß aber um etwas Geduld bis zum Abend bitten. Vereinssitz ist der Gründungsort Düsseldorf.

Beste Grüße,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Freitag, 24. Juli 2009, 18:08

Satzung des Vereins „Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V. “

Präambel

Der Verein „Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V.“ bietet allen interessierten Musikfreunden eine Plattform für ihre Liebhaberei und ihren Beruf, ist dabei dem völkerverbindenden Charakter der Musik verpflichtet, wahrt parteipolitische und religiöse Neutralität und erteilt totalitären Bestrebungen jedweder Art eine klare Absage.


In diesem Sinne gibt sich der Verein folgende Satzung:

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen
"Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V. "

2. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist im Vereinsregister eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr.




§2 Ziel und Aufgaben des Vereins

1. Ziel des Vereins ist es, die Beschäftigung mit und das Verständnis für klassische Musik aller Epochen und Länder zu fördern, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Musik anderer Kulturen sowie zu Jazz, Folk, Filmmusik und anderen Musikarten aufzuzeigen, interessierten Laien, Liebhabern, Fachleuten und praktizierenden Musikern eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zu bieten, sowie Querverbindungen zu angrenzenden Künsten wie z.B. bildende Künste und Literatur aufzeigen.


2. Der Verein erreicht seine Ziele unter anderem durch
a) Betrieb eines allgemein zugänglichen und moderierten Internetforums
b) Information der Öffentlichkeit
c) Herausgabe eines Internetrundbriefes
d) Betrieb eines vereinsinternen Internetforums
e) Erstellung von Werkführern und Interpretationsvergleichen
f) Einrichtung einer Vereinsbibliothek
g)Förderung kultureller Veranstaltungen, die der Präambel und §2 Ziffer 1 entsprechen




§3 Steuerbegünstigung

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere nach § 52 Abs.2 Satz 1 Nr.5 und 13 AO. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§4 Begriffsbestimmung

Als schriftlich im Sinne dieser Satzung gelten mit Briefpost oder per Fax übermittelte Schreiben sowie Emails, die an die jeweils letzte bekanntgegebene Adresse gerichtet werden.



§5 Mitgliedschaft

1.Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme. Der Antrag muß den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie eine aktuelle ladungsfähige Anschrift und Emailadresse enthalten. Für Anträge juristischer Personen gilt §5 Ziffer 2 Satz 2 sinngemäß. Über den Antrag entscheidet der Vorstand binnen acht Werktagen nach Eingang des Antrages mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Gegen einen ablehnenden Beschluß kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Der Administrator und die Moderatoren des Forums sind kraft Amtes Mitglieder des Vereins.

3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluß des Geschäftsjahres.

4. Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Ein Verstoß gegen Vereinsziele liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied strafrechtlich relevante Äußerungen tätigt, die Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich entrichtet, oder nachhaltig den Forums- oder Vereinsbetrieb stört.

Beteiligt sich ein Vereinsmitglied ohne triftigen Grund wie zB Erkrankung ein Jahr lang nicht am Vereinsleben, kann der Vorstand das Mitglied aus der Mitgliederliste streichen. Es ist vier Wochen vorher schriftlich auf die drohende Streichung hinzuweisen. Die Streichung muß vom Vorstand protokolliert werden.

5. Gegen den Beschluß des Vorstandes über den Ausschluß kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung schriftlich einzuladen und anzuhören.



§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt. Die Beitragsordnung kann vorsehen, daß eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben oder eine Dienstleistung als Beitrag angesehen werden kann. Sie kann ferner vorsehen, daß die Beiträge nach verschiedenen Mitgliedergruppen gestaffelt oder eine Umlage erhoben werden darf.

2. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Forumsordnung. Diese regelt den Betrieb des Forums, insbesondere die Bestellung, Abberufung und Aufgaben der Administratoren und Moderatoren sowie die Aufnahme und den Auschluß von Forumsmitgliedern, die nicht Mitglied des Vereins sind.



§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.



§8 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.


2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
b. Einrichtung und Wahl der Mitglieder weiterer Gremien
c. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
d. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
e. Beschlußfassung über den Jahresabschluß
f. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
g. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes
h. Erlaß der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
i. Erlaß der Forumsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
j. Erlaß einer Geschäftsordnung für den Vorstand, die nicht Bestandteil der Satzung ist. k.Beschlußfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
l. Beschlußfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
m. Wahrnehmung der übrigen Aufgaben, soweit sie nicht ausdrücklich dem Vorstand zugewiesen worden sind

3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

6. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.



§9 Einsatz elektronischer Medien

1. Die Mitgliederversammlung und die außerordentliche Mitgliederversammlung können auch als Online-Mitgliederversammlung abgehalten werden. Sie folgen dann den Grundsätzen der geschlossenen Benutzergruppe im vereinsinternen Forum gemäß §2 Absatz 2d. Die Kommunikation erfolgt nur innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muß.

2. Die Einladung zu einer Online-Versammlung muß neben der Tagesordnung auch die Internetadresse und die Zugangsdaten zur Online-Versammlung enthalten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter Verschluß zu halten.

3. Während der Online-Versammlungen sind auch Abstimmungen möglich. Diese erfolgen über dafür vorbereitete Formulare im Bereich der geschlossenen Benutzergruppe. Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben getrennt ausgewertet.
4. Online-Versammlungen sind zusätzlich in Form von Computer-Log-Files zu protokollieren. Dieses ist in Papierform zu unterzeichnen und dem Protokoll beizufügen.

5. Für Online-Versammlungen gilt ergänzend und sinngemäß §8 dieser Satzung.

6. Zusammenkünfte anderer Vereinsorgane und Beschlüsse dieser Organe können gemäß den vorstehenden Vorschriften über Online-Versammlungen ebenfalls auf dem Wege einer Online-Versammlung durchgeführt werden.



§10 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von §26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes.

3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

4. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.

5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

6. Vorstandsmitglieder können zugleich Administrator oder Moderator des Forums sein. Über Ausnahmen bestimmt die Mitgliederversammlung.



§11 Satzungsänderungen und Auflösung

1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

3. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an die Kulturstiftung des Bundes, Franckeplatz 1, 06110 Halle an der Saale, und zwar mit der Auflage, es entsprechend seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß §2 zu verwenden.



Düsseldorf, 28. Juni 2009
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Donnerstag, 30. Juli 2009, 10:59

Infobox

Im unmittelbaren Vorfeld der Öffnung wird es eine Anpassung der Forenregeln geben. Über diese kann dann natürlich gern ergebnisoffen diskutiert werden. Auf diesen dann u.U. modifizierten Regeln wird die Forenordnung basieren, die der Vorstand der MGV zur Annahme vorschlagen wird. Ergänzt wird die Forumsordnung um klare Regelungen bzgl. Bestellung, Abberufung und Aufgaben der Administratoren und Moderatoren sowie Aufnahme und Ausschluß von Forumsmitgliedern, die nicht Mitglied des Vereins sind. Zu diesen Fragen wird der Vorstand einen Vorschlag machen, die MGV jedoch einen Konsens finden müssen. Solange die Forenordnung noch nicht durch die MGV erlassen ist, gibt es hierzu noch keine verbindlichen Regeln, sondern es wird auf der Grundlage des in Papageno und Capriccio in der allgemeinen Diskussion mutmaßlich gefundenen Konsenses verfahren, unter Anwendung eines gesunden Maßes von Pragmatismus. Naturgemäß haben sich in den verantwortlichen Positionen bislang vor allem solche Leute eingefunden, die bereit waren zu sagen "Ich mache das". Andere dagegen, die bisher nur gesagt haben "Ihr dürft mich gern fragen, wie man es denn machen sollte, und wenn ich gerade in Stimmung bin, gebe ich Euch hochkarätige Tips" sind bislang wohl noch nicht so stark eingebunden worden, wie sie sich das vielleicht wünschen.

Bezüglich der Beitragsordnung wird in gleicher Weise verfahren wie mit der Forenordnung.

Geplant ist, die ordentliche MGV nach der Eintragung des Vereins einzuberufen. Persönlich würde ich mir wünschen, dass bis zur MGV auch die Öffnung erfolgt ist, die Server- und Admin-Fragen gelöst sind, die Gemeinnützigkeit geklärt ist - und dass vielleicht noch einige der Wissenden und Wohlmeinenden sich auch dazu entschließen, dem Verein beizutreten.

Wenn mindestens 25% der Mitglieder der Auffassung sind, dass sie nicht auf die vom Vorstand einberufene ordentliche MGV warten wollen, um Entscheidungen von erheblichem Gewicht zu treffen, können sie unter Angabe von Gründen eine außerordentliche MGV verlangen.


Cheers,

Lavine :wink:
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Dienstag, 11. August 2009, 15:17

Eintragung leider aufgeschoben

Liebe Mitglieder,

die Eintragung unseres Vereins wird sich leider verzögern. Es ist wirklich zum Haare raufen - die Rechtspflegerin stört sich einzig und allein an der Satzungsklausel in § 5 Ziffer 2 a.E.: " Der Administrator und die Moderatoren des Forums sind kraft Amtes Mitglieder des Vereins." Dies sei mit dem Vereinsrecht nicht vereinbar; auch Admods müssen förmlich dem Verein beitreten. X(

Ich werde veranlassen müssen, dass ein ordnungsgemäßer Beschluß der Mitglieder ergeht, dass diese Passage aus der Satzung entfernt werden soll. Das Protokoll dieses Beschlusses ist dann dem Vereinsregister vorzulegen.

Erfreulich ist immerhin, dass wichtigere Punkte der Satzung (insbesondere die Online-Mitgliederversammlung) offenbar unbeanstandet geblieben sind.

Näheres in Kürze.

Beste Grüße


Carsten

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Mittwoch, 26. August 2009, 12:57

Um die Eintragung zu beschleunigen, wird der Vorstand nach § 11 Abs. 2 der Satzung vorgehen:

"Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung."

Wir werden einen entsprechenden Vorstandsbeschluß im Umlaufverfahren fassen und die geänderte Satzung sodann erneut beim Registergericht einreichen. Telefonisch ist bereits mit der Rechtspflegerin abgestimmt, dass dann die Eintragung vorgenommen wird.

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Mittwoch, 26. August 2009, 14:37

Administration und Moderation des Forums

Über die neue Struktur der Administration und der Moderation entscheidet erst die MV. Sollten wir gezwungen sein, vorher in die bestehende Struktur einzugreifen, wird berichtet.

In der gegenwärtigen Struktur haben wir zwei Administratoren. Wie hier schon ausführlich diskutiert, hätten wir gerne einen dritten versierten technischen Administrator, mit dem wir öffentlich werden können.

Wir haben auch eine Supermoderatorin. Sie hat die Freischaltung bekommen, um die Glossen zu betreuen. Sie versieht ihr Amt nicht im Sinne des "Supermoderators", wie er hier in der Diskussion dargestellt wurde, sondern ist eine normale Moderatorin, der nur einige zusätzliche Funktionen zugeschaltet sind.

Bei den Moderatoren haben wir das Außergewöhnliche, dass ein Moderator gleichzeitig Administrator ist. Ob das in Zukunft möglich ist, entscheidet die MV im Rahmen der Strukturänderung. Ich bin für eine klare Trennung zwischen Administration und Moderation, werde aber mittragen, wenn die Mehrheit ein anderes Modell vorzieht.

Liebe Grüße Peter
.
Wir stehen im Greisenalter der Welt, darum hat die Schärfe des Geistes nachgelassen, und niemand vermag in dieser Zeit den früheren Schriftstellern gleichzukommen.

(Fredegar, Chronik IV, Prolog; um 650)

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Mittwoch, 26. August 2009, 15:55

Da der Wunsch auf Klärung bestand, habe mich mit Alviano und Général Lavine auf folgenden Beschluss des Vorstandes gefasst:

Der Vorstand beschließt, dass das Vereinsforum vom Vorstand moderiert wird. In der Regel wird der Vorstand auf Hinweis von Mitgliedern tätig werden. Die Modeeration soll auf einer möglichst niedrigen Stufe stattfinden. Verschiebetätigkeiten zwischen dem Capriccio-Forum und dem Vereinsforum werden mit der Moderation des Cappriccio-Forums abgesprochen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Liebe Grüße Peter
.
Wir stehen im Greisenalter der Welt, darum hat die Schärfe des Geistes nachgelassen, und niemand vermag in dieser Zeit den früheren Schriftstellern gleichzukommen.

(Fredegar, Chronik IV, Prolog; um 650)

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Samstag, 19. September 2009, 13:13

Administration

Liebe Capricciosi,

ich darf Euch mitteilen, dass wir in der Frage der dringend erforderlichen Entlastung und Unterstützung unseres Administrators Audiamus ein Stück weiter gekommen sind, wenngleich es sich zunächst um eine Interimslösung handelt.

Zu unserer Freude hat sich Mela bereit erklärt, vorläufig eine "Backup-Funktion" für Audi zu übernehmen. Sie verfügt über die notwendigen technischen Fähigkeiten und nun auch über die Rechte, z.B. User freischalten zu können o.ä. und wird auch bei etwaigen technischen Problemen neben Audiamus in der Lage sein, die Feuerwehr zu spielen. Mela wird aber, sobald sich eine andere Lösung - etwa mit bezahlter externer technischer Unterstützung - findet, diese Admin-Rechte wieder abgeben.

Vorstand und AdMod-Team danken Mela sehr für ihr zusätzliches Engagement!

Beste Grüße

Carsten
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Montag, 21. September 2009, 10:18

Vorstandswahl/Vorstandstätigkeit

Liebe Vereinsmitglieder,

ich möchte hiermit den schon mehrfach ergangenen Aufruf erneuern, für die bei der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung stattfindenden Vorstandswahlen geeignete Kandidaten für ein Amt im (engeren oder erweiterten) Vorstand vorzuschlagen oder selbst zu kandidieren.

In diesem Zusammenhang ist die aktuelle Rechtsentwicklung von Interesse:

Am 18.9.2009 hat der Bundesrat das vom Bundestag bereits am 2.7.2009 verabschiedete Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen gebilligt.

Durch die Einfügung eines neuen § 31 a BGB wird die Haftung für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich oder für ein geringfügiges Honorar von maximal EUR 500,00 im Jahr tätig sind, begrenzt. So haftet ein Vorstandsmitglied, das durch seine Tätigkeit den Verein oder ein Vereinsmitglied schädigt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31 a Abs. 1 BGB). Dabei greift die Haftungsbegrenzung gegenüber dem Verein unabhängig von dem durch den Verein verfolgten Zweck ein, also auch dann, wenn der Verein keine gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verfolgt.

Die Haftung gegenüber Dritten wird zwar im Außenverhältnis nicht beschränkt. Im Innenverhältnis ist der Verein jedoch verpflichtet, das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (§ 31 a Abs. 2 BGB).

Beste Grüße


Carsten
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Montag, 21. September 2009, 17:29

VR 10238 - klingt das nicht wie Musik?

Liebe Gemeinde,

soeben erhielt ich die Nachricht, dass wir nun endlich „Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V. “ sind. Die obige Nummer ist unsere Eintragungskennzahl im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf. :jub:

Damit ist Capriccio nun in eine neue Phase seiner Existenz eingetreten. Der Trägerverein ist rechtsfähig und kann nun ganz anders agieren als bisher. Zahlreiche Maßnahmen mußten bislang wegen der fehlenden Eintragung aufgeschoben werden. Nun können eine Menge Steine ins Rollen gebracht werden.

Ich habe bereits mit Peter Brixius telefoniert, der in einigen Tagen wieder an Bord sein wird. Sodann werden wir unverzüglich die Einladung zur Mitgliederversammlung versenden und die für die MGV noch nötigen Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Bis dahin sollten die Vereinsmitglieder rege von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Wünsche und Meinungen in den Threads des Vereinsforums zu artikulieren und zu diskutieren. Vielleicht überlegt sich ja noch der eine oder andere User, nun auch dem Verein beizutreten und Capriccio als Mitglied zu unterstützen?

Beste Grüße


Carsten :wink:
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Sonntag, 27. September 2009, 22:33

Mitgliederversammlung

Liebe Capricciosi,

wir haben nach erfolgter Eintragung des Vereins im Vorstand nun die Vorbereitung der ersten ordentlichen MGV initiiert. Peter Brixius wird den Vereinsmitgliedern in Kürze die Einladung zusenden. Der Termin wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November sein, da eine mindestens vierwöchige Einladungsfrist einzuhalten ist. Die MGV wird - voraussichtlich über mehrere Tage gestreckt - als Onlineveranstaltung hier im Vereinsforum durchgeführt.

In der Zwischenzeit sind die Verinsmitglieder dazu aufgerufen, im Vereinsforum bereits im Vorfeld der MGV ihre Standpunkte zu den wesentlichen Themen darzulegen, insbesondere

- Inhalte der Forenordnung
- Wer soll dem Vorstand angehören
- Öffnung des Forums
- Sonstige Vereinsprojekte

Alle Nichtmitglieder, die den Wunsch haben, bei der weiteren Gestaltung und Organisation von Capriccio e.V. mitzuwirken und uns aktiv - auch mit einem klitzekleinen Jahresbeitrag - zu unterstützen, sind herzlich eingeladen, dem Verein beizutreten. Nur dann könnt Ihr an der MGV teilnehmen.

Beste Grüße


Lavine :wink:
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Montag, 16. November 2009, 10:50

Dringende Bitte um Unterlassung urheberrechtswidrigen Verhaltens

Liebe Capricciosi,

die nachstehende aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt wohl zu einer deutlichen Verschärfung der Haftung der Betreiber von Internetseiten für rechtswidrige Inhalte. Es wäre mehr als schade, wenn die gesamte Vereinskasse draufginge oder das Forum gar geschlossen werden müßte, nur weil ein User z.B. ein Bild hochgeladen oder ein Video verlinkt hat, an dem Dritte ein Urheberrecht besitzen, und die Einwilligung des Rechteinhabers nicht eingeholt wurde.

Ich bitte dringend, die Forenregeln stets zu beherzigen. Verstöße können für uns alle schwerwiegende Folgen haben, weshalb die Moderation zu strengem Durchgreifen aufgerufen ist.

Beste Grüße

Lavine

Pressemitteilung Nr. 233/2009 des BGH


"Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

Der Kläger will der Beklagten insbesondere verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter www.marions-kochbuch.de abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite www.chefkoch.de öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem begehrt er Schadenersatz. Die Klage hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Der Rechtsverletzung stehe nicht entgegen, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien. Die Haftung der Beklagten werde auch nicht dadurch beschränkt, dass Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt haften (vgl. §§ 8 bis 10 TMG). Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.

Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Nicht zuletzt kennzeichne die Beklagte die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze. Der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.

Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger auch Schadensersatz zugesprochen. Die Beklagte habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus.

Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions.kochbuch.de

OLG Hamburg - Urteil vom 26. September 2007 – 5 U 165/06

LG Hamburg - Urteil vom 4. August 2006 – 308 O 814/05

Karlsruhe, den 13. November 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Sonntag, 22. November 2009, 16:22

Capriccio e.V. - Ergebnisse der ordentlichen Mitgliederversammlung 2009

Liebe Forenmitglieder,

vom 13.-22.11. fand die erste ordentliche Online-Mitgliederversammlung des Capriccio-Trägervereins statt. Die für alle Nutzer unseres Forums interessanten Punkte möchte ich wie folgt zusammenfassen.


Die Wahlen zum Vorstand brachten folgendes Ergebnis:

1. Vorsitzener Général Lavine
Stv. Vorsitzende Ulrica
Schatzmeister Alviano
Beisitzer Achim
Beisitzer Algabal


Die MGV hat eine Forenordnung (nicht zu verwechseln mit den Forenregeln) verabschiedet, die für alle User verbindlich ist, die noch gesondert gepostet wird und die ich Eurer verstärkten Aufmerksamkeit anempfehle.


Ferner beschloss die MGV für den Verein eine Beitragsordnung sowie eine Geschäftsordnung. Dies wird ebenfalls für alle sichtbar gepostet und ist insbesondere für User von Interesse, die erwägen, Capriccio auch als Mitglied des Trägervereins zu unterstützen. Gegenwärtig hat der Verein 64 Mitglieder.


In der Moderation und in der Administration gibt es keine Veränderungen.


Die Forenregeln wurden angepasst - bitte lest sie alle nochmals aufmerksam durch.


Es wurde des Weiteren über die weitere technische Aufrüstung unseres Forums beraten (externer Admin; Server-Umzug etc.) sowie über die bald anstehende Öffnung unseres Forums für Gäste, Marketing-Maßnahmen und Möglichkeiten zur Gewinnung weiterer Mitglieder.


Wer hierzu nähere Einzelheiten wissen möchte, kann sich gern an eines der Vorstandsmitglieder wenden.


Beste Grüße


Lavine :wink:
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Sonntag, 22. November 2009, 19:08

Dies ist die Infobox des Vereinsvorstands.
Bitte lasst sie unkommentiert.

Fragen können im Thread "Fragen zum Verein" gestellt werden.


audiamus
"...es ist fabelhaft schwer, die überflüssigen Noten unter den Tisch fallen zu lassen." - Johannes Brahms

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Montag, 23. November 2009, 15:32

Wir sind gemeinnützig - und freuen uns auf Spenden!

Liebe Capricciosi,

soeben erfuhr ich vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt, dass die Anerkennung unseres Trägervereins als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts an meine Adresse unterwegs ist :klatsch:

Zahlreiche Mitglieder haben bereits angekündigt, Capriccio mit Geldspenden unterstützen zu wollen. Dies ist in der Startphase unserer Unternehmung ein ganz wichtiger Eckpfeiler für die Finanzierung des Forenbetriebs sowie unserer technischen Aufrüstung, die die Öffnung des Forums ermöglichen soll.

Ab jetzt ist unser Schatzmeister Alviano in der Lage, Spendenquittungen auszustellen - nicht nur an Vereinsmitglieder, auch an Forenmitglieder und externe Sponsoren. Geldspenden an gemeinnützige Vereine sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern steuerlich absetzbar.

Wer also einen finanziellen Beitrag zum weiteren Blühen und Gedeihen unseres Forums leisten möchte, kann sich gern an Alviano wenden.

Beste Grüße

Lavine :wink:
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Donnerstag, 3. Dezember 2009, 16:04

Webhosting, Serverumzug, technischer Support, Forenöffnung

Liebe Capricciosi,

ich habe heute für den Capriccio e.V. in Absprache mit unserem Admin Audiamus ein Serverpaket bei der Fa. Hetzner bestellt, und zwar den Managed Server MS 5000. Dieser Server steht schon bereit und wird als vereinseigener Server in Kürze unsere neue Heimat sein, nachdem uns bislang Peter Brixius dankenswerterweise auf seinem Webspace als Untermieter beheimatet hat. Wir sind bereits im Begriff, alle Vorbereitungsmaßnahmen zum Umzug auf diesen neuen Server zu treffen und werden hier bald nähere Einzelheiten zum Zeitplan mitteilen können. Auf dem neuen Server wird täglich ein Back-up durchgeführt werden.

Bei der Migration werden wir von unserem neuen externen technischen Administrator Marcel unterstützt. Ob und für wie lange das Forum dann vorübergehend vom Netz genommen werden muß, läßt sich noch nicht sagen; wir gehen z.Z. von vielleicht 1-2 Tagen aus. Marcel wird auch fortan die Funktion der "technischen Garde" übernehmen, wie sie in der von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossenen Forenordnung (siehe "Bestimmungen") niedergelegt ist.

Sobald die Migration erfolgt ist, haben wir alle Voraussetzungen dafür geschaffen, unser Forum endlich für Gäste zu öffnen.

Ermöglicht wird das ganze durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder sowie eine ganze Reihe sehr großzügiger Spenden, für die ich mich im Namen des Vorstands ganz herzlich bedanke.

Cheers,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Freitag, 18. Dezember 2009, 12:09

Liebe Capricciosi,

in einem Posting vom 8. Dezember 2009 hat die Administration in Abstimmung mit dem Vorstand einen Zeitplan für den Umzug und die Öffnung des Forums in Aussicht gestellt. Dabei waren Administration und Vorstand davon ausgegangen, daß unter optimalen Bedingungen beides (Umzug und dann auch Öffnung) noch vor Jahreswechsel erfolgen könnte. Leider sind die Umstände bekanntlich nicht immer optimal – und auch in diesem Fall sind sie es leider nicht.

Abgesehen von terminlichen Schwierigkeiten hinsichtlich des Vertragsabschlusses mit dem designierten externen Administrator verzögert sich - u. a. aufgrund versandbedingter Verspätungen - der Austausch der für die zur Übertragung der Domain vom bisherigen Inhaber auf unseren neuen Server erforderlichen Dokumente.
Da zudem die Weihnachtsfeiertage vor der Tür stehen und unser „technischer Dienst“ in diesen Tagen verständlicherweise kaum die Zeit finden wird, die umfangreichen für den Umzug notwendigen Arbeiten vorzunehmen, sieht es gegenwärtig so aus, daß wir den avisierten und in Aussicht gestellten Termin für Umzug und Öffnung leider nicht werden halten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Alle Verantwortlichen sind darum bemüht die anstehenden wichtigen Maßnahmen und Arbeiten zeitnah zu ergreifen und zu erledigen. Einen neuen Termin für Umzug und Öffnung werden wir in Abstimmung mit der Administration nächstens bekanntgeben.

Mit der Bitte um Verständnis,

Der Vorstand

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Samstag, 19. Dezember 2009, 11:30

Liebe Capricciosi,

Wir sind im Begriff, einen neuen Zeitplan für den Serverumzug zu erstellen, was nun bei unaufhaltsam nahe rückenden Feiertagen nicht ganz einfach sein wird. In Kürze wird hier Näheres bekanntgegeben.

Cheers,

Lavine
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Donnerstag, 15. April 2010, 18:54

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Liebe Cappricciosi,


unser Forum lebt vom Mitgliederzuwachs und von seinem Bekanntheitsgrad im Netz.

Das ergibt sich jedoch nicht von alleine. Die Attraktivität der angebotenen Themen und der Beiträge hierzu sorgen zwar in erster Linie dafür, dass sich netzaktive Enthusiasten für klassische Musik und andere kulturelle Sparten angesprochen fühlen, aber dazu muss man uns eben erst finden.

Derzeit diskutieren wir verschiedene Werbemaßnahmen, aber auch schon relativ einfache und kostenneutrale Mittel, an denen sich jede/r beteiligen kann, wären enorm hilfreich.

Wenn ihr z. B. lediglich einen Link in die eigene Website, euer Sozialnetzprofil oder euren Blog einstellt, kann bereits eine Vielzahl euch bekannter und unbekannter PC - User auf unser Forum stoßen und die Multiplikatorenwirkung erheblich sein.

Wir bitten daher alle von euch, die sich in irgendeiner Weise im Netz verewigt haben, einen Link auf unser Forum einzufügen und würden uns freuen, wenn möglichst alle dieser Bitte nachkommen.

Letztlich profitieren alle, die sich in unserem Forum einbringen, von einer wachsenden Vielfalt.


Liebe Grüße

der Vorstand
(Général Lavine, Ulrica, Alviano, Achim, Algabal)


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Freitag, 4. Juni 2010, 13:57

Der Capriccio-Werbeflyer ist da! Bitte helft alle bei der Verteilung mit!

Liebe Capricciosi,

unser Trägerverein hat sich - einem Votum der Mitgliederversammlung folgend - in Unkosten gestürzt und 30.000 Werbeflyer für unser schönes, kleines Forum drucken lassen, auf das es ein wenig größer werde.

Entworfen hat den Flyer unser Mitglied Carsten - ganz herzlichen Dank dafür!

Und so sieht der Flyer aus:

http://www.audiamus.com/capriccio/Flyer_Capriccio2.pdf

Ihr alle seid aufgerufen, im Rahmen Eurer Möglichkeiten dazu beizutragen, dass dieser Flyer unters Volk gebracht wird. Jeder kennt sicherlich geeignete Stellen, wo ein solches Werbemittel ausgelegt, aufgehängt oder anderweitig dem potenziell interessierten Publikum zugänglich gemacht werden kann.

Bei mir sind heute eingetroffen:

- 15.000 Flyer im Format A5 mit normaler Papierstärke
- 15.000 Flyer im Postkartenformat A6 mit Postkarten-Papierstärke (jedoch keine Postkarte, da nur einseitig bedruckt).

Ich möchte alle, die zur Weiterverteilung beitragen möchten, auffordern, mir möglichst kurzfristig per PN mitzuteilen, wieviele Flyer welchen Formats Ihr gern distribuieren möchtet und wohin ich die Flyer schicken darf.

Selbstverständlich ist es auch erwünscht, dass Ihr den Flyer als pdf-Datei auf elektronischem Wege an Eure musik- und kulturbegeisterten Freunde und Bekannte weiterleitet.

Von Kommentierungen bitte ich hier in der Infobox des Vorstands Abstand zu nehmen - an anderer Stelle dürft Ihr Euch freilich gern zu dieser Werbemaßnahme äußern.

Cheers,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

21

Dienstag, 8. Juni 2010, 10:13

Hallo zusammen,

ich erneuere hiermit meinen Aufruf vom 4. Juni. Bisher haben sich bei mir gerade einmal 6 (in Worten: sechs) von 367 Capricciosi gemeldet, die die Flyer weiterverteilen möchten. Ich hoffe doch sehr, dass noch wesentlich mehr Mitglieder dabei mithelfen möchten, uns bekannter zu machen.

Bitte macht auch rege von der Möglichkeit Gebrauch, den Flyer als pdf-Datei an Eure Freunde und Bekannten zu schicken.

Cheers,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

22

Montag, 14. Juni 2010, 17:39

Liebe Capricciosi,

auf meine beiden ersten Aufrufe haben sich lediglich neun von Euch gemeldet.

Bitte überlegt Euch doch einmal, wie wichtig Werbemaßnahmen für die weitere Entwicklung unseres Forums sind. Die meisten von Euch sollten einige Orte kennen, an denen man unsere Flyer auslegen kann. Faßt Euch ein Herz und helft bei der Weiterverteilung mit, auf dass wir viele neue interessante Mitglieder gewinnen!

Cheers,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Donnerstag, 17. Juni 2010, 22:47

Unsere Werbepartner Amazon und JPC

Liebe Capricciosi,

wie die meisten von Euch wissen, decken wir die laufenden Kosten des Forenbetriebes (Serverkosten, ext. Admin, Forensoftware etc.) zu einem großen Teil durch Werbepartnereinnahmen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder des Trägervereins würden dafür nicht ausreichen. Momentan sind unsere Werbepartner JPC und Amazon, weitere könnten noch hinzukommen.

Was die Einnahmen betrifft, ist es sehr wichtig zu wissen, dass diese nicht nur aus der Bestellung von CDs oder DVDs sprudeln, sondern aus allen Bestellungen. In Anbetracht der umfangreichen Angebotspalette unserer Werbepartner bieten sich Forenmitgliedern und Gästen also mannigfaltige Möglichkeiten, uns mittelbar zu unterstützen. Hierzu reicht es aus, einfach eines der hier geposteten Coverbildchen (z.B. in "Eben gehört" oder "Eben verarmt") anzuklicken, bis man auf die Seite des gewünschten Werbepartners gelangt ist. Alle dann getätigten Bestellungen, ob CD, Buch, Schlagbohrmaschine, Edelstahlkochtopfset oder Epiliergerät, kommen uns durch Gutschrift einer Provision zugute.

Bitte denkt doch bei Euren Einkäufen daran, nicht direkt die Seiten von JPC oder Amazon aufzurufen, sondern auf dem Umweg über Capriccio dorthin zu gehen. Ihr leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Forums. Vielen Dank.

Viel Spaß beim Shoppen wünscht


Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

24

Donnerstag, 24. Juni 2010, 13:47

Liebe Capricciosi,

in dem Bemühen, unser Forum innerhalb der Zielgruppe bekannter zu machen, erhalten wir neuerdings freundliche Unterstützung durch die Theaterkasse Schumacher, Colonnaden 37, 20354 Hamburg.

Beim Versand von Tickets mit der Post erhalten die Empfänger beigepackte Capriccio-Flyer. Zudem dürfen wir im Geschäftslokal Flyer auslegen. Dafür ganz herzlichen Dank!

Im Gegenzug bitte ich Euch, bei der Bestellung von Karten für Konzerte, Festivals, Musicals und andere Veranstaltungen die Theaterkasse Schumacher zu berücksichtigen. Dort können u.a. gebucht werden:

- Alle Veranstaltungen aus u.a. CTS Eventim, Ticket Online und Ticketmaster

- Die Musicals Disneys DER KÖNIG DER LÖWEN, ICH WAR NOCH NIEMALS IN NEW YORK und Disneys Musical TARZAN, sowie alle anderen Musicals der Stage Entertainment deutschlandweit

- Alle Hamburger Theater sowie klassische Konzerte

- Sportveranstaltungen wie Handball, Fußball oder Eishockey

- Viele Musikfestivals in ganz Deutschland, wie zum Beispiel das Schleswig Holstein Musikfestival, Mecklenburg-Vorpommern, Hurricane Festival, Reeperbahnfestival u.v.m.

Tel.: 040-343044
Fax : 040-351144

Mail: Theaterkasse-Schumacher@T-Online.de
www.tk-schumacher.de


Cheers,

Lavine
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Donnerstag, 29. Juli 2010, 20:23

Copyright bei Cover-Bildern

Liebe Capricciosi,

einige von Euch behelfen sich, wenn Cover-Bilder eingestellt werden sollen, die von unseren Werbepartnern nicht angeboten werden, mit selbst fotografierten Bildern von der CD oder mit Bildern aus anderen Quellen. Wir müssen Euch leider auffordern, auf diese Praxis zu verzichten.

Unsere rechtliche Prüfung hat ergeben, dass ausschließlich solche Cover-Bilder ohne Risiko der Urheberrechtsverletzung in Beiträgen hochgeladen werden dürfen, die von einem Capriccio-Werbepartner stammen, also von JPC oder Amazon (.de, .com, .fr oder .co.uk). Andere Cover-Bilder dürfen daher nicht mehr verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn eine CD/DVD eigenhändig fotografiert und das Foto eingescannt wird.

Zum rechtlichen Hintergrund ist zu erläutern, dass Coverbilder, die eine gewisse „Schöpfungshöhe“ (geistige Leistung) erreichen, generell urheberrechtlich geschützt sind. Zwar ist bei extrem einfachen und banalen Cover-Bildern denkbar, dass die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Abgrenzung ist jedoch für den Laien kaum durchzuführen, weshalb aus Gründen rechtlicher Vorsicht davon ausgegangen werden muss, dass Cover-Bilder immer dem Urheberrechtsschutz unterfallen. Dies hat zur Folge, dass die Veröffentlichung im Internet stets der Zustimmung des Designers des Cover-Bildes bedarf. Unsere Werbepartner haben die erforderlichen Zustimmungen bereits selbst eingeholt und ihrerseits uns dazu autorisiert, Cover-Bilder veröffentlichen zu dürfen.

Häufig wird irrtümlich angenommen, man bräuchte, um den Urheberrechtschutz auszuhebeln, ein geschütztes Cover-Bild lediglich zu fotografieren, da man ja dann selbst Urheber des angefertigten Fotos sei. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Generell gilt, dass sich der Schutz des Urhebergesetzes an dem Foto fortsetzt. Es kumulieren sich lediglich die Bildrechte des Urhebers und die des Fotografen.

Ausnahmen kommen theoretisch dann in Betracht, wenn der Fotograf über das Abfotografieren des Bildes hinaus noch weitere individuelle Schöpfungen mit einer gewissen eigenen Schöpfungshöhe erbringt. Dies kann aber wohl nur dann angenommen werden, wenn das ursprüngliche Cover-Bild als solches nicht mehr erkennbar ist, sodass diese Variante für unsere Zwecke ausscheidet. Das Fotografieren eines CD-Covers, neben das man noch ein Blümchen gelegt hat (wie man es anderswo zuweilen sieht) ist also auch keine Lösung.

Die irrtümliche Annahme, man dürfe selbst fotografierte Bilder generell immer veröffentlichen, mag auch daher rühren, dass dies beispielsweise bei Online-Auktionsportalen oder Internethändlern gang und gäbe ist. Hier greift jedoch eine Ausnahmeregelung ein, die für Capriccio-Zwecke nicht anwendbar ist: Ein Verkäufer, der selbst eine Ware in Verkehr bringen möchte, ist nämlich immer befugt, auch urheberrechtlich geschützte Werke zu diesem Zweck im Bilde zu veröffentlichen.

Der Vorstand bittet daher dringend darum, bei der Verwendung von Cover-Bildern in Beiträgen ausschließlich auf solche Cover-Bilder zurückzugreifen, die von den Werbepartnern zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung sonstigen Bildmaterials setzt den Betreiberverein der ständigen Gefahr aus, kostspielige Abmahnungen zu erhalten, was unsere bescheidenen finanziellen Reserven sehr rasch aufbrauchen würde.

Beste Grüße,

Der Vorstand

26

Dienstag, 3. August 2010, 16:02

RE: Unsere Werbepartner Amazon und JPC

*wiederhochhol*

Liebe Capricciosi,

wie die meisten von Euch wissen, decken wir die laufenden Kosten des Forenbetriebes (Serverkosten, ext. Admin, Forensoftware etc.) zu einem großen Teil durch Werbepartnereinnahmen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder des Trägervereins würden dafür nicht ausreichen. Momentan sind unsere Werbepartner JPC und Amazon, weitere könnten noch hinzukommen.

Was die Einnahmen betrifft, ist es sehr wichtig zu wissen, dass diese nicht nur aus der Bestellung von CDs oder DVDs sprudeln, sondern aus allen Bestellungen. In Anbetracht der umfangreichen Angebotspalette unserer Werbepartner bieten sich Forenmitgliedern und Gästen also mannigfaltige Möglichkeiten, uns mittelbar zu unterstützen. Hierzu reicht es aus, einfach eines der hier geposteten Coverbildchen (z.B. in "Eben gehört" oder "Eben verarmt") anzuklicken, bis man auf die Seite des gewünschten Werbepartners gelangt ist. Alle dann getätigten Bestellungen, ob CD, Buch, Schlagbohrmaschine, Edelstahlkochtopfset oder Epiliergerät, kommen uns durch Gutschrift einer Provision zugute.

Bitte denkt doch bei Euren Einkäufen daran, nicht direkt die Seiten von JPC oder Amazon aufzurufen, sondern auf dem Umweg über Capriccio dorthin zu gehen. Ihr leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Forums. Vielen Dank.

Viel Spaß beim Shoppen wünscht


Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Dienstag, 30. November 2010, 14:29

Bitte um Unterstützung bei der Verteilung unserer Capriccio-Flyer

Liebe Capricciosi,

unser Trägerverein hat sich - einem Votum der Mitgliederversammlung folgend - in Unkosten gestürzt und 30.000 Werbeflyer für unser schönes, kleines Forum drucken lassen, auf das es ein wenig größer werde.

Entworfen hat den Flyer unser Mitglied Carsten - ganz herzlichen Dank dafür!

Und so sieht der Flyer aus:

http://www.audiamus.com/capriccio/Flyer_Capriccio2.pdf

Ihr alle seid aufgerufen, im Rahmen Eurer Möglichkeiten dazu beizutragen, dass dieser Flyer unters Volk gebracht wird. Jeder kennt sicherlich geeignete Stellen, wo ein solches Werbemittel ausgelegt, aufgehängt oder anderweitig dem potenziell interessierten Publikum zugänglich gemacht werden kann.

Bei mir sind heute eingetroffen:

- 15.000 Flyer im Format A5 mit normaler Papierstärke
- 15.000 Flyer im Postkartenformat A6 mit Postkarten-Papierstärke (jedoch keine Postkarte, da nur einseitig bedruckt).

Ich möchte alle, die zur Weiterverteilung beitragen möchten, auffordern, mir möglichst kurzfristig per PN mitzuteilen, wieviele Flyer welchen Formats Ihr gern distribuieren möchtet und wohin ich die Flyer schicken darf.

Selbstverständlich ist es auch erwünscht, dass Ihr den Flyer als pdf-Datei auf elektronischem Wege an Eure musik- und kulturbegeisterten Freunde und Bekannte weiterleitet.


Liebe Gemeinde,

nach wie vor haben sich leider bisher nur wenige Abnehmer für die Weirterverteilung des Gemeindebriefs :stumm: des Flyers bei mir gemeldet, so dass ich meinen Aufruf ein weiteres Mal erneuern möchte.

Cheers,

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Mittwoch, 12. Januar 2011, 15:06

Liebe Capricciosi,

auch diejenigen unter Euch, die bisher nicht dem Trägerverein dieses Forums angehören, sollten wissen, dass vom 13.-20. Januar 2011 die zweite ordentliche Mitgliederversammlung der "Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V." als Online-Versammlung hier im Forum stattfinden wird. Das entsprechende Unterforum wird für Nichtmitglieder des Vereins unsichtbar bleiben.

Über die wesentlichen Ergebnisse der Versammlung (z.B. Änderungen der Forenordnung, der Forenregeln, der Funktionalitäten und Modalitäten im Forum) werden wir Euch nach dem 20. Januar gern informieren.

Beste Grüße

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Donnerstag, 10. Februar 2011, 19:12

Beschlüsse der Mitgliederversammlung Teil 1

Liebe Capricciosi,

die zweite ordentliche Mitgliederversammlung unseres Trägervereins hat zu den nachfolgend genannten Beschlüssen und Ergebnissen geführt, die ich Eurer Aufmerksamkeit empfehle.

Bitte beachtet insbesondere die Änderungen der Satzung, der Forenordnung, der Forenregeln und die Leitlinien des Trägervereins für die Arbeit der Moderation. Von dem Rest werdet Ihr manches als staubtrockenen Verwaltungskram einordnen...

Wer Interesse hat, über derlei Dinge bei Capriccio künftig auch mitzubestimmen oder das Forum einfach ideell zu unterstützen, kann gern dem Trägerverein beitreten. PN an ein Mitglied des Vorstands genügt.

Beste Grüße

Lavine :wink:



An der Mitgliederversammlung haben 56 Mitglieder und damit über 90% teilgenommen.

1. Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde ohne Gegenstimmen angenommen.


2. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands

Die Mitgliederversammlung hat den Geschäftsbericht des Vorstands entgegengenommen und beschlossen, die Überschüsse der Jahre 2009 (€ 2.465,09) und 2010 (€ 1.180,34) in einen Überschussvortrag zu überführen.


3. Genehmigung des Wirtschaftsplans des Vorstands

Dem Haushalt für das Jahr 2011 wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.


4. Entlastung des Vorstands

Dem Vorstand wurde ohne Gegenstimme Entlastung für seine Tätigkeit im Zeitraum vom 17.11.2009 bis 12.01.2011 erteilt.


5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung


5.1 Änderung von § 1 Abs. 2: Sitzverlegung

Der Vereinssitz (§ 1 Abs. 2 der Satzung) wurde von Düsseldorf nach Hamburg verlegt.


5.2 Änderung von § 2 Abs. 2: Streichung von Ziffern c), e) und f) als Mittel zur Erreichung der Vereinsziele

Aus § 2 Ziffer 2 der Satzung wurden die Punkte c) Herausgabe eines Internetrundbriefes, e) Erstellung von Werkführern und Interpretationsvergleichen und f) Einrichtung einer Vereinsbibliothek als vereinsziele gestrichen.


5.3 Änderung von § 5 Abs. 4 (Ausschluss von Vereinsmitgliedern)

Die Formulierung in § 5 Abs. 4 wurde durch Ergänzung des unterstrichenen Wortlauts geändert:

"Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Ein Verstoß gegen Vereinsziele liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied strafrechtlich relevante Äußerungen tätigt, die Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich entrichtet, das Ansehen des Vereins oder des Capriccio-Kulturforums in der Öffentlichkeit ernsthaft schädigt, Mitglieder des Vereins oder des Forums in erheblicher Weise beleidigt oder ihnen in sonstiger Weise erhebliche Nachteile zufügt, oder nachhaltig den Forums- oder Vereinsbetrieb stört. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied schriftlich oder per E-Mail anzuhören."


5.4 Zu § 8 der Satzung wurde folgende Bestimmung als Abs. 7 eingefügt: Ein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung besteht nur, wenn der Beitrag für das Jahr der Mitgliederversammlung und für die Vorjahre seit Beginn der Mitgliedschaft entrichtet sind. Findet die Mitgliederversammlung jedoch ganz oder teilweise im ersten Jahresquartal statt, so muss nur der Beitrag für die Vorjahre entrichtet sein.


5.5 Änderung von § 10 Abs. 1: Einfügung einer Regelung über den erweiterten Vorstand

In § 10 Abs. 1 der Satzung wurde die folgende Regelung ergänzt:

Die Mitgliederversammlung wählt darüber hinaus zur besseren und schnelleren Klärung von Sachfragen maximal zwei Beisitzer, die als ebenfalls ehrenamtlich tätige Mitglieder des erweiterten Vorstands beratende Funktion in Geschäftsführungsangelegenheiten und volles Stimmrecht in allen sonstigen Angelegenheiten haben. Der erweiterte Vorstand (geschäftsführender Vorstand und Beisitzer) entscheidet gemeinsam über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein sowie in Angelegenheiten, die ihm durch die Mitgliederversammlung übertragen sind. Bei Entscheidungen des erweiterten Vorstands ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden ausschlaggebend.


5.6 Änderung von § 10 Abs. 4,5: Neuregelung bzgl. der Tagungsweise des Vorstands

§ 10 Abs. 4, 5 der Satzung wurde aufgehoben und durch folgende Neufassung von Abs. 4 ersetzt:

4. Der Meinungsaustausch und die Beschlussfassungen des geschäftsführenden wie auch des erweiterten Vorstands erfolgen in der Regel online in dem für Vorstandsangelegenheiten errichteten geschlossenen Unterforum des Capriccio-Kulturforums.


5.7 Änderung von § 10 Abs. 7:

§ 10 Absatz 7 der Satzung wurde folgendermaßen geändert:

Grundsätzlich können Vorstandsmitglieder nicht zugleich Administratoren oder Moderatoren sein. Über Ausnahmen bestimmt die Mitgliederversammlung. Falls jedoch durch das gleichzeitige Ausscheiden mehrerer Administratoren oder Moderatoren die Funktionsfähigkeit des Forums beeinträchtigt oder gefährdet wird ,können Vorstandsmitglieder deren Aufgaben bis zur möglichst zeitnah durchzuführenden Neubesetzung dieser Ämter kommissarisch wahrnehmen oder die Aufgaben an externe Administratoren vergeben.


5.8 Einfügung von § 10 Abs. 8: Regelung für den Fall des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Vorstand

Es wurde der folgende neue § 10 Absatz 8 der Satzung eingeführt:

Für den Fall des Ausscheidens eines geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlperiode sind die verbleibenden geschäftsführenden Vorstände berechtigt, die Aufgaben entweder kommissarisch bis zur nächsten Wahl mit zu übernehmen oder einem Mitglied des erweiterten Vorstands zu übertragen. Beim Ausscheiden eines Beisitzers bleibt die Funktion bis zu einer Neuwahl unbesetzt. Wenn mehr als zwei Mitglieder aus dem Gesamtvorstand ausscheiden, ist eine vorgezogene Neuwahl durchzuführen.


5.9 Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 2 (Behandlung von Anträgen der Mitglieder an die Mitgliederversammlung)

Die MGV beschloss die Streichung des bisherigen § 11 Abs. 1 und die Einfügung des folgenden Absatzes in § 8 (zwischen die bisherigen Absätze 5 und 6) vor, wobei der bisherige Absatz 6 zu Absatz 7 wird:

6. Vorschläge der Mitglieder zu Satzungsänderungen, Änderungen der Forenordnung, der Beitragsordnung oder der Forenregeln, zu Zweckänderungen und zur Auflösung sind dem Vorstand bis spätestens 35 Kalendertage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich oder per E-Mail zuzuleiten. Das Einstellen von Anträgen ins Vereinsforum ersetzt dieses Erfordernis nicht. Für die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

§ 8 Abs. 2 Ziffer l) soll künftig wie folgt lauten:

l. Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, Änderungen des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins.
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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Donnerstag, 10. Februar 2011, 19:16

Beschlüsse der Mitgliederversammlung Teil 2

Fortsetzung (notwendig wg. der Begrenzung auf 15.000 Zeichen)


6. Beschlußfassung über Änderungen der Forenordnung: Redaktionelle Änderungen in der Einleitung

Es werden folgende redaktionelle Änderungen in der Forenordnung vorgenommen:

In der Einleitung soll es statt "ein unter der Registernummer VR 10238 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragener Verein bürgerlichen Rechts" wie folgt heißen: "ein eingetragener Verein bürgerlichen Rechts".

Die Inhaltsangabe ist dem folgenden Text anzupassen. Statt

1. Erreichbarkeit des Forums, Domain
2. Provider und Server
3. Forenregeln
4. Registrierung
5. Benutzergruppen
6. Die Administration
7. Der Moderator
8. Der Verein

muß es richtigerweise heißen:

1. Erreichbarkeit des Forums, Domain
2. Provider und Server
3. Forenregeln
4. Registrierung
5. Benutzergruppen
6. Die Administration
7. Die Moderation
8. Sperrung / Löschung von Benutzerkonten
9. Änderungen dieser Forenordnung

In Ziffer 6.1 stellt der Satz "Sie können das Administratoren-Amt zusätzlich zu ihrer Moderatoren-Tätigkeit ausüben." eine Wiederholung dar und kann daher gestrichen werden.


7. Beschlußfassung über Änderungen der Forenregeln

7.1: Einfügung einer Regel: Inhalte aus Diskussionen des Vereinsforums dürfen nicht in den allgemeinen Bereich getragen werden.

Es wurde folgende neue Forenregel eingefügt: Inhalte aus Diskussionen des Vereinsforums dürfen nicht in den allgemeinen Forenbereich übertragen werden.

7.2: Einfügung einer Regel: zum Verhältnis zwischen Usern und Moderation

Es wurde folgende neue Forenregel eingefügt:
Capriccio ist ein moderiertes Forum. Die Moderation dient dazu, neben der sachthemenbezogenen Arbeit nach Maßgabe der beschlossenen Forenordnung unsachlichen und persönlichen Streit zu schlichten oder, wo das nicht möglich ist, zu unterbinden. Den Aufforderungen der Moderation, in Diskussionen einen sachlichen und von wechselseitigem Respekt bestimmten Ton zu pflegen bzw. zu einem solchen Ton zurückzukehren, ist Folge zu leisten. Sollten entsprechende Aufforderung der Moderation keine Wirkung zeigen, so ist die Moderation berechtigt, Diskussionen vorübergehend durch Schließung von Threads zu unterbinden; diese Maßnahme der Moderation darf nicht durch Neueröffnung von Threads zum selben Thema unterlaufen werden.

Für den Fall, dass Anweisungen und Anordnungen der Moderation wiederholt unterlaufen oder von der Moderation beanstandete Texte oder Textteile wiederholt werden, kann die Moderation mit vorheriger Zustimmung des Vorstands oder auch auf Anweisung des Vorstands eine Verwarnung aussprechen. Mit der zweiten Verwarnung wird, wenn sie innerhalb von sechs Monaten auf die erste Verwarnung erfolgt, zugleich in bindender Rücksprache mit dem Vorstand des Capriccio e.V. über befristete oder unbefristete Sperrungen entschieden. Die Verhängung einer Sperrung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstands.

In Fällen besonders schwerwiegender Verstöße gegen die Forenregeln, in denen eine sofortige Sperrung von Usern ausnahmsweise geboten erscheint (z.B. Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts; Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen; Spammer), sind die Administratoren befugt, temporäre Sperren als Eilmaßnahmen zu verhängen. Die Entscheidung des Vorstands über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der Sperrung ist unverzüglich einzuholen.

Widersprüche gegen oder Beschwerden über eine Moderationsentscheidung sollen per PN an die Gesamtmoderation gerichtet werden (entweder indem der entsprechende Beitrag des Moderators gemeldet oder eine PN an den User "Capriccio Kulturattaché" geschickt wird). Sollte auf diesem Wege keine Klärung erreicht werden, kann - wie es in Ziffer 7 der Forenordnung vorgesehen ist - der Vereinsvorstand eingeschaltet werden (per PN an einzelne Vorstandsmitglieder oder an den User "Capriccio V").



8. Beschlußfassung über Änderungen der Geschäftsordnung für den Vorstand

Den vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen wurde zugestimmt (keine monatlichen "Tagungen"; keine schriftlichen Protokolle, sondern Archivierung im Forum; zudem wird die Regelung über die Beisitzer in die Satzung übertragen werden und kann daher in der GO gestrichen werden).


9. Beschlußfassung über Anträge der Mitglieder

9.1: Antrag Knulp zur Ergänzung der Forenregeln:

„Forenmitglieder, die mindestens 500 Beiträge verfasst haben, haben das Recht, ihre Beiträge zeitlich unbegrenzt zu bearbeiten.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der damit in Zusammenhang stehende, nachträglich eingebrachte Antrag von Le Merle Bleu,

zur Behebung einer Lücke in den Forenregeln zu beschließen, dass die Forenregeln um einen Punkt 19 ergänzt werden, der besagt:

19. Mitglieder des Capriccio-Forums haben die Möglichkeit, eigene Beiträge auch nach deren Veröffentlichung zu bearbeiten. Diese Möglichkeit ist zeitlich auf 24 Stunden nach dem Einstellen beschränkt. Diese Bearbeitungsmöglichkeit dient vor allem der nachträglichen Korrektur von Rechtschreibfehlern oder inhaltlicher Details. Größere inhaltliche Änderungen sollten als solche kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich sollte die inhaltliche Änderung von Beiträgen, auf die bereits in einer Antwort Bezug genommen wurde, hierbei vermieden werden, insbesondere wenn aus dem Beitrag bereits zitiert wurde.

wurde hingegen angenommen.


9.2: Antrag Keith M.C.
DER ANTRAG WURDE VON KEITH M.C. ZURÜCKGEZOGEN.


9.3: Antrag Quasimodo
„1. Unter Punkt 7 der Forenordnung wird hinter der Aufzählung der Rechte der Moderation der folgende Text eingefügt: Die Moderation stellt sicher, dass Inhalt und Verlauf einer Diskussion durch ihr Eingreifen nicht verändert werden. Insbesondere ist sie nicht ermächtigt, Beiträge ganz oder teilweise zu löschen, es sei denn, es handelt sich um vom Ersteller selbst innerhalb der Bearbeitungsfrist gelöschte (de facto: "geleerte") Beiträge. Soweit die Moderation Beiträge in andere bzw. von ihr neu erstellte Threads verschiebt, stellt sie sicher, dass der ursprüngliche Diskussionsverlauf nachvollziehbar bleibt. Beiträge oder Threads in einen für die ursprünglichen Diskussionsteilnehmer nicht sichtbaren Bereich - z. B. vom öffentlichen in den internen oder den Vereinsbereich oder vom internen in den Vereinsbereich - zu verschieben, ist der Moderation ist nicht erlaubt.
Beiträge, deren Veröffentlichung einen Rechtsverstoß bedeuten, für den der Forenbetreiber haftbar gemacht werden kann, können entgegen der obigen Regelung unkenntlich gemacht werden; die Moderation ersetzt den Beitrag bzw. dessen zu beanstandenden Teil in diesem Fall durch einen die Ersetzung erklärenden Platzhalter. Das Schließen von Threads ist der Moderation nur für einen vorübergehenden Zeitraum, maximal n Tage, möglich.
2. Für die Moderation des Vereinsforums durch den Vereinsvorstand gilt die unter 1. genannte Regelung in gleicher Weise.“


Der Antrag wurde zurückgenommen.

Im Zusammenhang mit dem Antrag beschloss jedoch die Mitgliederversammlung folgende Leitsätze des Vereins für die Moderationsarbeit:

A: Die grundsätzliche Ausrichtung von Capriccio ist die eines freien, offenen Forums, in dem die Verantwortung für die Beiträge bei den Mitgliedern liegt.

B: Kontroverse, auch mit Schärfe und Leidenschaft geführte Diskussionen sind erwünscht; in sie wird nur bei einem erheblichen Verstoß gegen die Forenregeln und zur Wahrung berechtigter Interessen eingegriffen.

C: Redaktionelle Eingriffe in Diskussionsverläufe in Form von Bearbeitungen sollen ohne ausdrückliche Billigung des Autors/der Autoren nur bei einem erheblichen Verstoß gegen die Forenregeln vorgenommen werden.

D: Das Verschieben von Threads aus dem öffentlichen Bereich in den nicht-öffentlichen Bereich ohne ausdrückliche Billigung der maßgeblichen Autorinnen und Autoren soll ein nur bei einem erheblichen Verstoß gegen die Forenregeln zulässiger Ausnahmefall sein (z. B. wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen für Capriccio). Die Verschiebung in den nicht-öffentlichen Bereich soll zudem nur temporär sein.

E: Die Moderation ist bei moderativen Eingriffen, die den tatsächlichen Verlauf eines Threads nicht mehr nachvollziehbar machen, gehalten, eine geschlossene Kopie des Original-Threads im internen Bereich des Forums zu hinterlegen und dies mit einem entsprechenden Hinweis im bereinigten öffentlichen Thread kenntlich zu machen.

F: Sollte es aus wichtigen Gründen zu solchen Maßnahmen kommen, ist die Moderation gehalten, diese Gründe transparent zu machen.

G: Um ernsthafte Diskussionen zu schützen, sind ggf. auch Eingriffe wie die Herausnahme oder Verschiebung von Beiträgen oder Teilen hiervon erforderlich. Hiervon soll ein zurückhaltender Gebrauch gemacht werden. Auch diese Maßnahmen werden im Thread von der Moderation kenntlich gemacht; sie ist auch hier gehalten, die Gründe transparent zu machen.

H: Über die Einhaltung dieser Leitlinien durch die Moderatoren wacht der Vereinsvorstand.


10. Vorschau auf Vereinsaktivitäten

Es wurde die Veranstaltung eines Capriccio-Jahrestreffens erörtert, wobei sich die Mehrheit der Mitglieder dafür aussprach, ein solches Treffen im Großraum Frankfurt zu organisieren. Über den Zeitpunkt und den Ort erfolgten noch keine Festlegungen


11. Verschiedenes

Es wurden urheberrechtliche Fragen im Zh. mit dem Verlinken von Coverbildern sowie die Präsenz von Capriccio in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook erörtert.
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Montag, 7. März 2011, 11:23

Abschied von unserem Mitglied Erna

Liebe Capricciosi,

ich muss Euch leider die traurige Nachricht überbringen, dass unser Foren- und Vereinsmitglied Erna nach langer, schwerer Krankheit in Wien verstorben ist.


Erna war vom Start weg bei Capriccio dabei. Viele von uns kennen sie aber bereits viel länger aus Tamino-Zeiten. Dass es ihr schon seit Jahren gesundheitlich sehr schlecht ging, war uns bekannt. Erna hat das Forengeschehen stets aufmerksam verfolgt. Oft fehlte ihr aber leider die Kraft, sich noch aktiv schreibend zu beteiligen.

Ab und zu schrieb sie mir ein paar Zeilen, die mir zeigten, dass sie ihr Schicksal mit bewundernswerter Fassung trug und dass ihr die Freude an der Musik bis zuletzt viel Halt gegeben hat.

Ihren tapferen Kampf gegen die schwere Krankheit hat sie nun leider verloren. Severina, die bis zuletzt mit Erna in Kontakt stand, hat uns die traurige Nachricht übermittelt.

"Und wenn du dich getröstet hast (man tröstet sich immer), wirst du froh sein, mich gekannt zu haben." (Antoine de Saint-Exupery)

Traurige Grüße,


Lavine
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32

Donnerstag, 31. März 2011, 15:53

Unsere Werbepartner Amazon und JPC

Liebe Capricciosi,

wie die meisten von Euch wissen, decken wir die laufenden Kosten des Forenbetriebes (Serverkosten, ext. Admin, Forensoftware etc.) zu einem großen Teil durch Werbepartnereinnahmen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder des Trägervereins würden dafür nicht ausreichen. Momentan sind unsere Werbepartner JPC und Amazon, weitere werden bald hinzukommen.

Was die Einnahmen betrifft, ist es sehr wichtig zu wissen, dass diese nicht nur aus der Bestellung von CDs oder DVDs sprudeln, sondern aus allen Bestellungen. In Anbetracht der umfangreichen Angebotspalette unserer Werbepartner bieten sich Forenmitgliedern und Gästen also mannigfaltige Möglichkeiten, uns mittelbar zu unterstützen. Hierzu reicht es aus, einfach eines der hier geposteten Coverbildchen (z.B. in "Eben gehört" oder "Eben verarmt") anzuklicken, bis man auf die Seite des gewünschten Werbepartners gelangt ist. Alle dann getätigten Bestellungen, ob CD, Buch, Schlagbohrmaschine, Edelstahlkochtopfset oder Epiliergerät, kommen uns durch Gutschrift einer Provision zugute.

Bitte denkt doch bei Euren Einkäufen daran, nicht direkt die Seiten von JPC oder Amazon aufzurufen, sondern auf dem Umweg über Capriccio dorthin zu gehen, z.B. indem Ihr z.B. Coverbilder in "Eben gehört" anklickt (andere Lösungen wie Amazon- und JPC-Buttons auf der Startseite sind noch in Arbeit). Ihr leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Forums. Vielen Dank.

Viel Spaß beim Shoppen wünscht

Lavine :wink:
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Donnerstag, 12. Januar 2012, 10:23

Mitgliederversammlung des Trägervereins

Liebe Capricciosi,

auch diejenigen unter Euch, die bisher nicht dem Trägerverein dieses Forums angehören, sollten wissen, dass vom 12.-20. Januar 2012 die dritte ordentliche Mitgliederversammlung der "Capriccio - Gesellschaft zur Förderung von klassischer Musik und Kultur e.V." als Online-Versammlung hier im Forum stattfinden wird. Dabei wird unter anderem ein neuer Vorstand gewählt. Das entsprechende Unterforum wird für Nichtmitglieder des Vereins unsichtbar bleiben.

Wer bei den Angelegenheiten des Trägervereins künftig mitreden möchte und seiner Verbundenheit mit unserem Forum stärkeren Ausdruck verleihen möchten, ist jederzeit herzlich eingeladen, dem Verein beizutreten. Nachricht an den Vorstand genügt.

Über die wesentlichen Ergebnisse der Versammlung (z.B. Änderungen der Satzung; neuer Vorstand) werden wir Euch nach dem 20. Januar 2012 gern informieren.

Beste Grüße

Lavine :wink:
Schlofsch nagged - do verschleisch koi Hos'

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