Was Amateure blechen, wenn Profis versilbern
Im Zusammenhang mit 4’33’’ stellte Micha in unserem beliebten Unterhaltungsthread für die ganze Familie folgende Frage:
ZitatEine OT-Nachfrage dazu: wie ist das eigentlich mit Tantiemen, wenn man in einem Schülerkonzert moderne Werke aufführt? Das kann ja ganz schön teuer werden. Oder sind Schulen generell davon befreit? Und gibt es sonst Erfahrungen mit Neuer Musik in Schülerkonzerten? Womöglich sogar "Klassiker", die immer mal wieder in so einem Zusammenhang vorkommen?
Diesen Thread möchte ich mit einigen Beispielen aus dem Alltag beginnen, in der Hoffnung, andere Capricci, die musikalisch aktiv unterwegs sind und mit ihrer Kunst an die Öffentlichkeit treten, mögen ihre Erfahrungen mit anfügen.
Dieses Schwätzchen ist ein Plaudern aus der Schule und erhebt keinen Anspruch auf juristische Korrektheit.
Hier geht es natürlich um Werke, die – wie auch immer geartet – noch unter Copyright und Lizenzrecht stehen.
Zudem wird die Rechtevergabe in der Regel zweigleisig gefahren: Einmal für professionelle Aufführungen (Berufsmusiker, Schauspiel- und Opernhäuser, kommerziell orientierte Einrichtungen etc) , zum anderen für Amateure (Musikliebhaber, Schulensembles, Laienspielgruppen etc).
Hier kommen teilweise sehr unterschiedliche Regelungen – auch finanzieller Art - zur Anwendung. Muss aber nicht sein.
Dieser Thread soll sich mit der Amateurschiene beschäftigen, eine Profiparallele wäre, denke ich, sehr wünschenswert.
Vorbemerkung
Zunächst sei zur allgemeinen Verwirrung , dass die Schöpfer noch geschützter Werke bzw. ihre Erben bzw. sonstige Interessensgemeinschaften von unterschiedlichsten Körperschaften vertreten werden.
Privatpersonen, Verlage, Gesellschaften, Agenturen, Anwälte, Erbengemeinschaften, nichts ist unmöglich.
Will man also ein Werk aufführen, so ist das Studium seiner Partitur und ihre Vermittlung an die Musiker das geringste Problem.
Erstmal finden.
Dann bekommen.
Dann einstudieren dürfen.
Dann aufführen dürfen.
Dann unbehelligt bis zur Dernière kommen.
Zudem sind etliche Werke mit bestimmten Restriktionen belegt. Die gängigste: Keine Veränderung am musikalischen (und/oder auch textlichen) Material.
Hier stock’ ich schon, wer hilft mir weiter fort?
Was, wenn für meine Amateurgruppe keine in der Partitur notierte Harfe herbeizuschaffen ist?
Was, wenn sich mein E-Bassist sich weigert, auf einen Kontrabass umzusteigen?
Was, wenn meine Sopranistin lieber herunteroktavieren möchte?
Was, wenn Arrangements, Umorchestrierungen, Kürzungen, Erweiterungen Ergänzungen etc aus bestimmten Situationen und Gegebenheiten heraus notwendig werden?
Geldstrafe, Knast, Kaffeesuchtentzugserscheinungen, sozialer Abstieg, Anspucken auf der Straße, Depressionen, Selbstmord, mit viel Glück ist wenigstens der in der Partitur musikalisch vorgeformt.