Ich habe nur aus der Antwort gefolgert, daß sie aus 63 oder 64 sein müßte, damit audite sie ohne Probleme hätte veröffentlichen können. Was aber Blödsinn ist, sie müßte deutlich jünger sein.
komme nicht ganz mit.
Falls die Aufnahme vor 1963 erschienen ist, ist sie jetzt jedenfalls frei, denn die Verlängerung ist 2013 erfolgt, vorher galten 50 Jahre, die Aufnahme war dann also 2012 frei und von der Verlängerung nicht mehr erfaßt. Ist sie später erschienen, kommt die Verlängerung zu Zuge, sie ist also noch nicht frei (falls die 70 Jahre denn einschlägig sind).
- Ohne Gewähr -