Stimmt. Frauen werden im öffentlichen Dienst wegen ihres Geschlechts bevorteilt.
Das ist kein Stammtisch, sondern es steht so im Landesgleichstellungsgesetz NRW (§7). Ich gebe einfach die Hoffnung nicht auf, dass sich hier doch noch mancher für Fakten interessiert.
(2) Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen beiBegründung eines Arbeitsverhältnisses bevorzugt einzustellen, soweit in demZuständigkeitsbereich der für die Personalauswahl zuständigen Dienststelle inder jeweiligen Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Frauen alsMänner sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründeüberwiegen. Satz 1 gilt auch für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten,soweit in der damit verbundenen Entgeltgruppe der jeweiligen Gruppe derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Frauen als Männer sind. (Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG))