Copyright - Fragen und Antworten

  • Zitat

    Kunstwerken, die Du einstellen möchtest, hat nicht der Künstler des Originalkunstwerkes die Rechte, es sei denn, Du quetschst den Renoir selbst durch die Leitung, wobei das Bild Schaden nehmen würde und Du Ärger ganz anderer Art bekämest


    Und wie ist es mit Konzeptkunstwerken wie dem folgenden Produkt einer schriftlichen Äußerung?

    Nur die nächste Kopie dieses Satzes ist echt!

    Ich bin weltoffen, tolerant und schön.

  • "Die Loge" ist bei Wikipedia als Photo eingestellt und ist frei, wie ein Klick auf "Dateiversionen" enthüllt. Damit bist Du aus dem Schneider, denn Du könntest die Bilddatei von dort bezogen haben.


    Lieber audiamus,der du vielleicht gar nicht audiamus heisst,ich dich aber nur mit diesem Namen kenne ![Blockierte Grafik: http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_253.gif]

    Danke für deine Mühe, mir so ausführlich bezüglich der Bildverlinkungen geantwortet zu haben. Nun bin ich erleichtert und froh,dass ich meinen Avatar behalten kann,da dieses Werk von Renoir mein Lieblingsbild ist.

    In den nächsten Tagen werde ich mich im Internet auf Spurensuche begeben,wie eine Freigabe von Bildern/Fotos gekennzeichnet ist. Bis jetzt ist mir so eine "Erlaubnis" noch nie aufgefallen.Sollte ich danach noch eine Frage haben,werde ich mich bitte wieder an dich wenden.


    Mit lieben Grüßen Mozartinaa

    " Das Österreichisch klingt wie ein einzig großer Topfenknödel "......Zitat aus der Krimiserie "Bella Block"

  • Liebe Mozartinaa,
    immer gerne.
    Wie ich heiße, weiß ich allerdings selbst nicht mehr.

    Lieber kunnukun,
    das beantworte ich nach Timm Ulrichs:

    Denke immer daran, das zu vergessen.

    "...es ist fabelhaft schwer, die überflüssigen Noten unter den Tisch fallen zu lassen." - Johannes Brahms

  • Hallo Blaue und Violette,
    ich hab da mal eine Frage: Wenn ich Cover von alten LPs einstellen will, die ich nicht auf Ama oder JPC finde, diese LP-Cover auch selbst photographiere, wie schaut es da aus? Ich habe zwar das Copyright an dem Photo, aber nicht an dem Cover. Allerdings liegt das Cover auf einem weißen Tuch, man sieht sieht also einen Rahmen um das Cover. Da ich ja Künstler bin, ist das Cover im Photo ein Zitat in einem Kunstwerk (eben das Photo, auch wenn ich Schriftsteller bin, aber das ist ja wurscht, oder?)??? :?:
    Also, ich würde sagen, ich darf selbstgemachte Photos von LPs reinstellen... bin aber etwas verwirrt (aber das bin ich meistens) :stern:

    .


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    Immer noch da ... ab und an.


  • Ich habe zwar das Copyright an dem Photo, aber nicht an dem Cover. Allerdings liegt das Cover auf einem weißen Tuch, man sieht sieht also einen Rahmen um das Cover. Da ich ja Künstler bin, ist das Cover im Photo ein Zitat in einem Kunstwerk (eben das Photo, auch wenn ich Schriftsteller bin, aber das ist ja wurscht, oder?)??? :?:
    Also, ich würde sagen, ich darf selbstgemachte Photos von LPs reinstellen... bin aber etwas verwirrt (aber das bin ich meistens) :stern:
    .

    Mit Recht, lieber Florian, bist Du verwirrt - und wenn Du das Photo publizierst, wird sich Dein Verlag um die Rechte bemühen müssen. Denn es ist u.a. ein geschütztes Design, was Du da weitergibst, ohne dafür berechtigt zu sein.

    Die eine Sache ist die, dass man wohl davon ausgehen kann, dass Musiker und Verlag für jede Werbung dankbar sind, die andere, dass es böse Menschen gibt, die per Abmahnung u.ä. ihr Geld im Internet verdienen. Wenn man natürlich eine Erlaubnis des Verlages vorlegen kann, das Kunstwerk LP-/CD-Cover zu reproduzieren, ist man auf der sicheren Seite.

    Liebe Grüße Peter

    .
    Auch fand er aufgeregte Menschen zwar immer sehr lehrreich, aber er hatte dann die Neigung, ein bloßer Zuschauer zu sein, und es kam ihm seltsam vor, selbst mitzuspielen.
    (Hermann Bahr)

  • Wenn ich Cover von alten LPs einstellen will, die ich nicht auf Ama oder JPC finde, diese LP-Cover auch selbst photographiere, wie schaut es da aus?

    Lieber Florian, Deine Frage verdient eine klare Antwort. Ob Peters Erläuterung korrekt ist und die Moderation das genauso sieht, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Wir prüfen es; Antwort folgt.

    :wink:

    Es grüßt Gurnemanz

    ---
    Der Kunstschaffende hat nichts zu sagen - sondern er hat: zu schaffen. Und das Geschaffene wird mehr sagen, als der Schaffende ahnt.
    Helmut Lachenmann

  • Lieber Florian, Deine Frage verdient eine klare Antwort. Ob Peters Erläuterung korrekt ist und die Moderation das genauso sieht, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Wir prüfen es; Antwort folgt.

    vielleicht hilft bei der Entscheidung dieser Hinweis:
    Amazon bietet den Kunden, also uns, genau diese Möglichkeit an, eigene Coverbilder ("Kundenbilder") einzustellen. Wenn das rechtlich bedenklich wäre, würden sie es kaum wagen. Und die Abmahn-Heuschrecken würden sich zunächst mal an Amazon schadlos halten, zumal dort eine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht mit den Bildern verbunden ist.
    (schade übrigens, daß diese Kundenbilder nicht automatisch auf Capriccio verlinkt werden können)

    Gruß,
    Khampan

  • Lieber Khampan,

    es ist eben deswegen, warum die Kooperationen mit jpc und amazon für uns so wichtig waren & sind: Weil wir damit das Recht haben, Cover von den beiden Websites hier einstellen zu dürfen.

    Dass amazon und jpc ihrerseits von Seiten der Hersteller die Lizenz haben, die Cover zu veröffentlichen, ist klar. Nimmt man aber die Möglichkeit wahr, ein fehlendes Cover als Kundenbild einzustellen, wird man schnell feststellen, dass man dieses nicht etwa mit dieser Seite verlinken kann.

    Das sollte einem etwas sagen ....

    Liebe Grüße Peter

    .
    Auch fand er aufgeregte Menschen zwar immer sehr lehrreich, aber er hatte dann die Neigung, ein bloßer Zuschauer zu sein, und es kam ihm seltsam vor, selbst mitzuspielen.
    (Hermann Bahr)

  • Also, ich würde sagen, ich darf selbstgemachte Photos ... reinstellen...

    Gelegentlich mache ich sowas auch. Allerdings lade und verlinke ich auf meinen eigenen Webspace, so ist eie eventuelle Copyrightverletzung mein Bier.
    Trotz aller Grauzonen sehe ich diese Möglichkeit als unbedenklich an, was Capriccio angeht.
    Aber Jurist bin ich keiner.


    Nimmt man aber die Möglichkeit wahr, ein fehlendes Cover als Kundenbild einzustellen, wird man schnell feststellen, dass man dieses nicht etwa mit dieser Seite verlinken kann.
    Das sollte einem etwas sagen ....


    Was Bilder bei Amazon angeht: Siehe hier.

    "...es ist fabelhaft schwer, die überflüssigen Noten unter den Tisch fallen zu lassen." - Johannes Brahms

  • Dass amazon und jpc ihrerseits von Seiten der Hersteller die Lizenz haben, die Cover zu veröffentlichen, ist klar

    Das ist mir eben ganz und gar nicht klar. Es gibt jede menge teils obskure Importeure, die Amazon als eigene Verkaufsplattform nutzen, mit rudimentären Produktinformationen aber eben eigenen Bildern. Es sieht nicht so aus als würde Amazon irgendwas von diesen Angeboten überprüfen.
    Also: sollte Amazon tatsächlich eine Generallizenz aller Hersteller haben, dann kann ich mir zumindest vorstellen, daß so eine Lizenz für alle Nutzer von Coverbildern, also auch für uns gilt.
    Das wäre aus meiner Sicht das was juristisch geprüft werden sollte.

    Nimmt man aber die Möglichkeit wahr, ein fehlendes Cover als Kundenbild einzustellen, wird man schnell feststellen, dass man dieses nicht etwa mit dieser Seite verlinken kann.

    Das sollte einem etwas sagen ....

    Amazon bekommt für meine Kundenbilder das Recht, sie einzustellen. Eine weitere Nutzung ist nicht möglich (selbst wenn ich das gerne erlauben würde), vermutlich weil es sonst für Amazon rechtlich unübersichtlich oder einfach umständlich wird. Ich kann meine Bilder ja auch jederzeit wieder löschen oder ändern.

    Khampan

  • Bevor wir weiter herumspekulieren - wir werden uns hinsichtlich der Kundenbilder schlau machen und Euch Amazons Antwort mitteilen.

    audiamus

    "...es ist fabelhaft schwer, die überflüssigen Noten unter den Tisch fallen zu lassen." - Johannes Brahms

  • Lieber Florian, Deine Frage verdient eine klare Antwort. Ob Peters Erläuterung korrekt ist und die Moderation das genauso sieht, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Wir prüfen es; Antwort folgt.

    Ich will ja nicht drängen, aber gibt es schon eine Antwort auf die Frage?

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    Immer noch da ... ab und an.

  • Ich will ja nicht drängen, aber gibt es schon eine Antwort auf die Frage?

    Lieber Florian, wir sind dran. Bitte gedulde Dich noch etwas. Die Materie ist nämlich komplex.

    :wink:

    Es grüßt Gurnemanz

    ---
    Der Kunstschaffende hat nichts zu sagen - sondern er hat: zu schaffen. Und das Geschaffene wird mehr sagen, als der Schaffende ahnt.
    Helmut Lachenmann

  • Na, dann passt die Materie ja zu mir. :D :stumm:

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    Immer noch da ... ab und an.

  • Dies gilt grundsätzlich für ALLE Verlinkungen zu youtube-Videos

    Ich will nicht nerven, aber gilt das auch für Youtube-Videos mit Film- und Tonmaterial das älter als 50 Jahre ist, denn da müßten die Rechte abgelaufen sein...?

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    Immer noch da ... ab und an.

  • Leider geltan da nicht nur die Bestimmungen zum Nutzungsrecht, sondern das Urheberrecht, das vorsieht, dass alle Schöpfer des Werkes schon 70 Jahre tot sein müssen.

    Bei den meisten von Dir angepeilten Beispielen dürfte das schwer festzustellen sein. Selbst wenn es auf die jeweiligen Komponisten zutrifft, so muss man auch jeden der Textautoren mit einkalkulieren.

    Kurz gesagt: ich finde das Thema extrem reizvoll und trage da gerne auch mal was bei, aber wie bisher lieber mit Gänsefüßchen statt als direkten Link.

    Wie zum Beispiel wäre es hiermit: das Geschwisterpaar Adele und Fred Astaire singt, begleitet von George Gershwin persönlich, dessen Hits, die sie berühmt gemacht haben, wie "Hang on to Me", "Fascinating Rhythm", Funny Face u.a.:
    "

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    "

    Die kann man übrigens auch kaufen. Hier sind sie preisgünstig dabei:

    :wink: Rideamus

    Ein Problem ist eine Chance in Arbeitskleidung

  • Selbst wenn es auf die jeweiligen Komponisten zutrifft, so muss man auch jeden der Textautoren mit einkalkulieren.

    ...plus Verlage, plus Sender, plus Filmschaffende, plus Opernhäuser, plus...
    Nicht mal beim Jesus-Video kann man sicher sein.
    Also brav Gänsefüßchen setzen. Oder zu Facebook gehen. :D

    "...es ist fabelhaft schwer, die überflüssigen Noten unter den Tisch fallen zu lassen." - Johannes Brahms

  • Also brav Gänsefüßchen setzen. Oder zu Facebook gehen.

    Okey, okey, hab ja nur mal gefragt... :D --- allerdings gilt die Regelung "70 Jahre tot" nur bei Text, nicht bei Ton, da sind die Rechte 50 Jahre nach Veröffentlichung frei, deshalb es auch diese ganzen eeecht preiswerten CDs von Kempf, Furtwängler, Haskil etc gibt, die nicht schon alle seit 70 Jahren tot sind. Ich meine, dass es sich bei Film so verhält wie bei Ton, will sagen, Filme die vor 1960 gedreht wurden sind copyrightfrei.
    Aber: natürlich trotzdem Gänsefüsschen... :wacko:

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    Immer noch da ... ab und an.

  • Wenn's doch nur so einfach wäre wie mit der 50-Jahresregel, aber das stimmt so nicht. Die 70-Jahre - Regel gilt keineswegs nur für Text sondern für jede Form von kreativem Copyright, auch und gerade für Kompositionen, für die sie ursprünglich vor allem gedacht war, etwa von Richard Strauss, der sich massiv dafür eingesetzt hatte, und in dessen Gefolge auch - u. a. von einem gewissen Dr. Fritz Oliven (a.k.a. Rideamus) - auf Texte ausgeweitet wurde. Beide können deshalb als Urväter der GEMA bzw. der VG Wort gelten.

    Du verwechselst das mit dem Herstellungsschutz für Filme und Tonträger, der nach 50 Jahren ausläuft, aber die Rechte der Komponisten und Texter nicht beschneidet. Deswegen umfasst der wachsende Katalog billiger Neuauflagen ja auch so gut wie keine Komponisten, die im letzten Jahrhundert noch aktiv waren, und sind auch alte Filmclips wie der ROSENKAVALIER-Stummfilm und die des neuen Popmusikthreads bis heute noch geschützt, soweit nicht vergessen wurde, sie nach dem US-Copyright rechtzeitig neu anzumelden. Und selbst da (da habe ich bittere Erfahrungen) gilt das nur für die USA und keineswegs in Europa, denn hier muss man sich an das deutsche Copyright halten.

    :wink: Rideamus

    Ein Problem ist eine Chance in Arbeitskleidung

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