Programmänderungen im Konzert

  • Von daher finde ich persönlich - anders als Du, lieber zabki - den Fall "Künstler A spielt Programm B" eigentlich schlimmer als den Fall "Künstler B spielt Programm B".

    Von Seiten des Künstlers ist das klar, man kann nicht erwarten, daß der Einspringer dasselbe Programm spielt (in der Oper aber wird man einen Einspringer suchen, der dieselbe Rolle übernimmt, oder?). Aber daß der Veranstalter in diesem Fall darauf pochen kann, daß "das Konzert" ja stattfindet, das geht mir gegen den Strich.

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    Es wäre lächerlich anzunehmen, daß das, was alle, die die Sache kennen, daran sehen, von dem Künstler allein nicht gesehen worden wäre.
    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


    Wenn du größer wirst, verkehre mehr mit Partituren als mit Virtuosen.
    (Schumann, Musikalische Haus- und Lebensregeln).

  • Danke für die Antworten. Wobei dies zumindest im Fall (4) (anderer Künstler und anderes Programm) doch etwas mit meinem Rechtsempfinden kollidiert, und es mich auch stört, daß die "Identität" der Veranstaltung dann nur in Datum/Veranstaltungsort besteht. Entspricht also dem Verhältnis zur Musik, bei dem man sagt "heute abend gehen wir mal ins Konzert, was gibt es denn?"

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es z.B. bei Klavierabenden tatsächlich so ist, dass auch bei einem Austausch des Pianisten kein Anspruch auf Kartenrückgabe besteht. Das fehlte mir gerade noch, dass meine gerade erstandene Karte für Grigory Sokolov plötzlich doch nur für Frustus Jantz gilt... Ich dachte bisher immer, dass der Zuhörer zumindest bei Soloabenden auch ein Anrecht hat, den angekündigten Künstler zu hören bzw. andernfalls die Karte zurückzugeben. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass es in der Praxis in solchen Fällen Probleme gab (ich habe das allerdings glaube ich nur einmal gemacht, als ich noch einmal den alten Nathan Milstein hören wollte und statt dessen irgendein Nachwuchsgeiger kam).
    Ansonsten stimme ich Music Lover zu, dass man in aller Regel durchaus vom Künstler erwarten kann, das angekündigte Programm auch zu spielen. Natürlich kann es mal passieren, dass man ein Stück auf das Programm gesetzt hat, welches sich dann als schwerer erweist als erwartet, aber das merkt man ja hoffentlich nicht erst am Konzerttag sondern rechtzeitig davor, und dann muss man sich halt quälen (ich habe da vor allem einschlägige Erinnerungen an Ligetis Stücke für zwei Klaviere, die eigentlich gar nicht so schwer aussahen...). Die Argumente, dass man für ein Stück gerade "nicht gut drauf" sei usw., können ja sowieso nur für Solisten (und auch da nur in Konzerten, aber kaum bei Aufnahmen) gelten. In Kammermusikensembles oder erst recht im Orchester muss ja auch jeder einzelne dafür sorgen, "gut drauf" zu sein. Warum soll man das gerade von Solisten, die sich doch durch besondere Fähigkeiten auszeichnen sollten und außerdem in ihrer Programmgestaltung viel weniger Zwängen unterworfen sind, nicht auch erwarten können?

    Christian

  • Ich dachte bisher immer, dass der Zuhörer zumindest bei Soloabenden auch ein Anrecht hat, den angekündigten Künstler zu hören bzw. andernfalls die Karte zurückzugeben. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass es in der Praxis in solchen Fällen Probleme gab

    Zwar kein Soloabend, aber bei den Berliner Philharmonikern habe ich es gehabt, daß Dirigent + komplettes Programm geändert wurde, und eine Kartenrücknahme verweigert wurde. Zugegeben - schon eine Weile her. Hat mich auch geärgert, weil in der Oper der Austausch auch nur eines Gesangsstars als Rücknahmegrund anerkannt wurde.

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    Es wäre lächerlich anzunehmen, daß das, was alle, die die Sache kennen, daran sehen, von dem Künstler allein nicht gesehen worden wäre.
    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


    Wenn du größer wirst, verkehre mehr mit Partituren als mit Virtuosen.
    (Schumann, Musikalische Haus- und Lebensregeln).

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass es z.B. bei Klavierabenden tatsächlich so ist, dass auch bei einem Austausch des Pianisten kein Anspruch auf Kartenrückgabe besteht. Das fehlte mir gerade noch, dass meine gerade erstandene Karte für Grigory Sokolov plötzlich doch nur für Frustus Jantz gilt...

    Bei Frustus findest Du wenigstens jemanden, der Dir Deine Karte abnimmt. Der hält dann zwar Respighi für einen Pizzabelag, aber immerhin ist er froh, mal seinen geliebten Frustus, den er aus dem Fernsehen kennt, zu sehen.

    Spaß beiseite: Das ist leider tatsächlich so. Ich habe das im Sommer gerade in Hamburg erlebt. Anstelle der erkrankten Yuja Wang spielte eine bulgarische Einspringerin (und zwar unter Beibehaltung des Programms). Ich bin normalerweise nicht so drauf, dass ich einem anderen Pianisten in einem solchen Fall dann nicht die Chance gebe (vielleicht wird das ja ein grandioses Konzert - und Yuja Wangs Ruhm in den USA gründete sich übrigens gerade auf einer umfangreichen Murray Periaha-Tournee, die sie an Perahias Stelle als Einspringerin komplett übernahm und dabei gnadenlos abräumte. Der Begriff "superhuman" machte die Runde, und plötzlich wollte sie jeder sehen). Nur war an diesem Abend ein attraktives WM-Spiel, das ich für Yuja Wang hätte sausen lassen, für eine Pianistin, von der ich noch nie etwas gehört habe, aber nicht. Ich habe lange diskutiert an der Abendkasse: und biss auf Granit. Kein Rückgaberecht, da ein solches bei Besetzungswechseln nicht besteht.

    «Denn Du bist, was Du isst»
    (Rammstein)

  • Beim Klavierfestival Ruhr war das früher fast die Regel, dass Programme umgestellt wurden, was man dann erst am Abend erfuhr. Das hat mich regelmäßig zur Verzweiflung gebracht, da ich i.d.R. nach Programm und nur selten nach Pianist entscheide. Wenn ich das bei den Verantwortlichen angesprochen habe, wurde ich nur ungläubig angeschaut mit der Bemerkung: "wir können doch dem Pianisten nicht vorschreiben was er spielen soll". Aber man kann ihn auf das einmal festgelegte Programm verpflichten. Nach meiner Auffassung ist das ein Vertragsbruch, da ich ja im Vertrauen auf das zu spielende Programm die Karten erworben habe. Etwas anderes ist es, wenn der Künstler verhindert ist. Aber in solchen Fällen habe ich es auch erlebt, das angeboten wurde die Karten zurückzunehmen. So geschehen vor vielen Jahren, als ich mal wieder vergebens auf Martha Argerich gewartet hatte und stattdessn Elisabeth Leonskaja spielte (die war aber nicht schlecht, und ich habe die Karte behalten).

    Eusebius

    "Sie haben mich gerade beleidigt. Nehmen Sie das eventuell zurück?" "Nein" "Na gut, dann ist der Fall für mich erledigt" (Groucho Marx)

  • Das ist leider tatsächlich so. Ich habe das im Sommer gerade in Hamburg erlebt. Anstelle der erkrankten Yuja Wang spielte eine bulgarische Einspringerin (und zwar unter Beibehaltung des Programms).

    Was ich nicht verstehe: Beim Klavierfestival Ruhr (zum Beispiel) kosten die Karten je nach Pianist unterschiedlich viel: Die oberste Kategorie z.B. bei Barenboim 120 €, bei Helene Grimaud 80, bei Sokolov 75 (nein, ich schreibe jetzt nichts zu Grimaud und Sokolov, nein, ich lasse es, nein!!!), bei Hamelin 70, bei Kit Armstrong 55 usw.. Es kann doch nicht sein, dass bei einem Ausfall eines teureren Pianisten ein billigerer als Ersatz einspringt, ich aber trotzdem ohne Rückgabemöglichkeit den ursprünglichen Preis bezahlen muss.

    Nur war an diesem Abend ein attraktives WM-Spiel

    Na gut, wer für einen solchen Tag Konzertkarten kauft, ist selbst schuld. Das kann man nun wirklich nicht dem Veranstalter anlasten ;+) .

    Christian

  • Ach komm, bitte überlege Dir das nochmal.

    Ich unterstütze Michael! Bitte schreib' was dazu!! :D

    Ich merke schon: das Thema "Programmänderungen" ist ein extrem spannendes Thema. Ein Beispiel, wie es auch gehen kann, möchte ich dann auch noch anfügen. Swjatoslaw Richter sagte mal einen reinen Grieg-Abend beim SHMF in Haseldorf wegen Herzbeschwerden ab. Dass das nicht auf irgendwelchen Allüren beruhte, kann ich bezeugen, denn ich sah Richter am Veranstaltungsort vorfahren. Er war also da. Trotzdem sagte er, obwohl er vor Ort war, das Konzert ab. Das wird also seine Gründe gehabt haben. Was machte der Veranstalter? Er machte die Ansage, dass alle Karten ihre Gültigkeit behalten - und in der Tat wurde das Haseldorf-Konzert mit Richter später nachgeholt. Zweite Ansage des Konzertveranstalters: Ein junger Pianist namens Lars Vogt würde für alle, die trotzdem da bleiben wollen, ein Beethoven-Programm gratis geben. Natürlich blieb jeder da. Und so hörte ich Lars Vogt für umme in Haseldorf u.a. mit op. 111. Kann man nicht meckern. So kann man's nämlich jenseits aller juristischen Gegebenheiten auch machen. Nicht seitens des Veranstalters sagen: Das Swjatoslaw Richter-Konzert findet jetzt halt mit Lars Vogt statt, und Ihr hört es Euch halt für Euer Eintrittsgeld an oder lasst es bleiben. Sondern: Das Konzert wird nachgeholt. Und damit Ihr nicht umsonst gekommen seid, spielt jetzt gratis für Euch ein kommender shooting star.

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    (Rammstein)

  • Was ich nicht verstehe: Beim Klavierfestival Ruhr (zum Beispiel) kosten die Karten je nach Pianist unterschiedlich viel

    Das war in der Anfangszeit noch anders, da kosteten die Karten, egal wer spielte, fast das Gleiche. Diese Preisdifferenzierung ist auf das Marketingkonzept von Herrn Ohnesorg (Intendant des Festivals) zurückzuführen, der in den letzten Jahren immer mehr den Event-Charakter befördert hat. Der Glanz des Festivals soll nicht vom Programm kommen, sondern durch Starpianisten. Und dann sitzen da die VIPs der Sponsoren und finden das ganz großartig. Der ursprüngliche Gedanke des Festivals, Musik für eine möglichst breite Schicht und an ganz alltäglichen Orten zu veranstalten ist dabei vollkommen unter die Räder gekommen.

    Eusebius

    "Sie haben mich gerade beleidigt. Nehmen Sie das eventuell zurück?" "Nein" "Na gut, dann ist der Fall für mich erledigt" (Groucho Marx)

  • "carte blanche"

    Wie seht ihr, liebe Foristen, die (in meinen Augen eher seltene) Strategie, mit der Grigory Sokolov bzw. sein Management seit vielen Jahren arbeiten:

    Der jeweilige Veranstalter, z.B. Bell'Arte/München veröffentlicht in seiner Jahresvorschau den Konzerttermin, lässt das Programm aber offen mit einem Hinweis, wie z.B. diesem:
    "Der Künstler bittet um Verständnis, dass das Programm zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird." (Bell'Arte)

    Bei Bell'Arte verschickt man ca. alle 1/4 Jahre weitere Vorschauen und von Mal zu Mal werden die Angaben dann konkreter.
    In der aktuellen Vorschau "Musik-Winter 2014/15" z.B. liest man schon: Bach - Partita Nr.1 und Beethoven - Sonate Nr.7,
    gefolgt von dem Hinweis "Weitere Werke werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben".

    Auch für Sokolovs Rezital im Rahmen des "Klavier-Festival Ruhr 2015" am 26.06.2015, für das es bereits jetzt die Möglichkeit einer "Frühbuchung" gibt,
    => "http://www.klavierfestival.de/index.php?id=1212"
    erscheint dieser Hinweis, wobei auch bei einigen anderen "frühbuchbaren" Konzerten das Programm noch nicht bzw. noch nicht in Gänze feststeht.

    Ich persönlich habe keine Bedenken, z.B. für Sokolov eine Art "carte blanche" zu besorgen -
    all seine Konzerte, die ich bisher erlebt habe, waren unabhängig vom Programm ein überwältigendes Erlebnis.

    Aber ganz allgemein - kann eine "carte blanche" eine Option sein für Euch bzw. für Veranstalter?
    Für den ausübenden Künstler wohl schon ...

    Liebe Grüße,
    Berenice

    Colors are like music using a short cut to our senses to awake our emotions.

  • Zitat

    Aber ganz allgemein - kann eine "carte blanche" eine Option sein für Euch bzw. für Veranstalter?

    Ganz klar : NEIN !!!

    Begründung: Ich möchte vorher wissen, was mich als Besucher erwartet. Schließlich gibt es Künstler, die eine große Bandbreite haben, und ich möchte mich gerne vor Konzerten sagen wir mal, "innerlich vorbereiten", was die Komponisten angeht.

    Ich mache da auch keinen Unterschied zwischen einem Solisten und/oder einem Orchester-Konzert. Schließlich gibt es Komponisten, die ich weniger gerne höre, und dann möchte ich auch nicht in ein Konzert gehen, in dem ich eben solche Komponisten präsentiert bekomme.

    Viele Grüße sendet Maurice

    Musik bedeutet, jemandem seine Geschichte zu erzählen und ist etwas ganz Persönliches. Daher ist es auch so schwierig, sie zu reproduzieren. Niemand kann ihr am Ende näher stehen als derjenige, der/die sie komponiert hat. Alle, die nach dem Komponisten kommen, können sie nur noch in verfälschter Form darbieten, denn sie erzählen am Ende wiederum ihre eigene Geschichte der Geschichte. (ist von mir)

  • Aber ganz allgemein - kann eine "carte blanche" eine Option seinWechseln für Euch bzw. für Veranstalter?
    Für den ausübenden Künstler wohl schon ...


    na ja, wie wir gesehen haben, hat der Kartenkäufer nicht nur einen Wechsel des Programms, sondern auch und zugleich einen Wechsel des Künstlers zu akzeptieren, eine interpretenbezogene "carte blanche" ist daher wohl etwas relativ Harmloses, zumal Interpreten häufig auch Repertoire-Affinitäten aufweisen dürften.

    Das reizt allerdings dazu, ein bischen die Fantasie spielen zu lassen - wie weit reicht denn wohl der Programmänderungsvorbehalt? Darf es auch anstelle eine Klavierabends ein Cembalokonzert sein? Oder ein Streichquartettabend? Ganz zu schweigen von Spartenübergriffen - Herbert Grönemeyer statt Schubert-Liedern? Oder auch umgekehrt Brahms-Klaviertrios statt Udo Lindenberg? Leider wird so etwas praktisch kaum vorkommen und daher auch nicht juristisch behandelt werden. Vielleicht auch eine Selbstprüfung für manchen, wieweit es Ernst gemeint ist mit der Abschaffung des Unterschiedes U und E.

    ---
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    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


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  • In Lockenhaus war das, als ich in den 90er Jahren dort war, so, dass das Programm am jeweiligen Tag bekanntgegeben wurde.

    This play can only function if performed strictly as written and in accordance with its stage instructions, nothing added and nothing removed. (Samuel Beckett)
    playing in good Taste doth not confit of frequent Passages, but in expressing with Strength and Delicacy the Intention of the Composer (F. Geminiani)

  • Ich persönlich habe keine Bedenken, z.B. für Sokolov eine Art "carte blanche" zu besorgen [...]

    Ich auch nicht - und habe mir dementsprechend bereits eine Karte für ein Sokolov-Konzert im April 2015 besorgt, d. h. ohne zu wissen, was er spielen wird.

    Meine Meinung: Es steht den Künstlern frei, Konzerte anzukündigen und sich das Programm offenzuhalten, von mir aus auch bei Orchesterkonzerten. Ich meinerseits kann dann ja ebenso frei entscheiden, ob ich solche Konzerte besuchen möchte. Bei Sokolov sage ich ja, denn ich bin mir ziemlich sicher, daß das ein tolles Erlebnis wird, bei einem Konzert der Berliner Philharmoniker dagegen wüßte ich gern vorher, was auf dem Programm steht. Es gibt Orchesterwerke, die ich nicht unbedingt im Konzertsaal hören möchte, zumindest nicht für, sagen wir, 50 Euro.

    :wink:

    Es grüßt Gurnemanz

    ---
    Der Kunstschaffende hat nichts zu sagen - sondern er hat: zu schaffen. Und das Geschaffene wird mehr sagen, als der Schaffende ahnt.
    Helmut Lachenmann

  • Zitat
    Aber ganz allgemein - kann eine "carte blanche" eine Option sein für Euch bzw. für Veranstalter?

    Ganz klar : NEIN !!!

    Begründung: Ich möchte vorher wissen, was mich als Besucher erwartet.

    Soweit wir bis jetzt gesehen haben, kann man juristisch höchstens verlangen, daß ein Klavierabend ein Klavierabend bleibt, vielleicht nicht einmal das.

    Man erwirbt also ohnehin immer eine ziemlich leer "carte blanche", daran kann man garnichts machen.

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    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


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  • Aber ganz allgemein - kann eine "carte blanche" eine Option sein für Euch bzw. für Veranstalter?


    Da ich 90% der Konzerte wegen des Programms buche, kommt für mich eine Carte blanche nicht in Frage, nicht mal bei Sokolov. Obwohl es leicht ist sich da zu orientieren, denn wenn er das erste Konzert gespielt hat, weis man was den Rest des Jahres kommt. Da die allermeisten Konzerte weit im voraus geplant werden, kann ich erwarten das man mir das Programm vorher nennt. Ich habe jedenfalls keine Lust ein horrendes Eintrittsgeld zu bezahlen um mir dann Standardrepertoire anzuhören. Aber ich bin da vielleicht auch atypisch, denn mich reizen die ewig aufgeführten Werke eher weniger. Ich nehme sie bei einem für mich ansonsten interessanten Programm in Kauf, aber gezielt auswählen würde ich sie nicht. Darum ärgern mich ja auch spontane Programmänderungen so.

    Eusebius

    "Sie haben mich gerade beleidigt. Nehmen Sie das eventuell zurück?" "Nein" "Na gut, dann ist der Fall für mich erledigt" (Groucho Marx)

  • Ich finde, ein Künstler sollte das Offenlassen des Programms vermeiden (ohne das pedantisch nehmen zu wollen), da er andernfalls den Personenkult um sich selbst befördert.

    ---
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    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


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  • In der Oper kann man wohl relativ sicher sein, dass die Oper, die man gebucht hat, auch stattfindet.
    8+)
    Aber auch sonst verschiebt sich ja normalerweise nicht so viel.

    This play can only function if performed strictly as written and in accordance with its stage instructions, nothing added and nothing removed. (Samuel Beckett)
    playing in good Taste doth not confit of frequent Passages, but in expressing with Strength and Delicacy the Intention of the Composer (F. Geminiani)

  • In der Oper kann man wohl relativ sicher sein, dass die Oper, die man gebucht hat, auch stattfindet.
    8+)

    Die Oper hats gut, eine völlige Umänderung wäre sicher erheblich aufwendiger, als Ersatz für einen ausgefallenen Star zu finden

    Zitat

    Aber auch sonst verschiebt sich ja normalerweise nicht so viel.

    richtig, aber in dem von mir schon angeführten Fall (Dirigent + Programm geändert) hatte ich auch Bekannten den Konzertbesuch vorgeschlagen und die Karten besorgt, konnte diese daher mit dem Verlust nicht belasten. So saß ich als Student auf 5 Eintrittskarten ...

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    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


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