Gemäß dem oben zitierten Beitrag ist es doch eine von Beethoven selbst gebilligte Variante, zwei Kontrafagotte zuzufügen und einen relativ großen Klangapparat zu verwenden. Wieso wird es dann als "willkürlicher" Eingriff in die Instrumentation gewertet, wenn ein Dirigent es tatsächlich so macht, wie Beethoven es befürwortet (oder zumindest akzeptiert) hat
... gebilligt/akzeptiert ja, aber es ist anscheinend nicht bekannt, in welcher Situation und in welchem Sinne - z.B. als Notlösung?
Die Partitur sieht neben den Celli nur "Bassi" vor. Was das im einzelnen ist, ist historically informend nicht vorgeschrieben.
gibt es weitere Belege für die reguläre Besetzung der Bassi mit Kontrafagott?
Mich irritiert die bekannte Verwendung des KFg für Sondereffekte wie im Fidelio, wo ja Basso+KFg unisono notiert ist. Das würde doch seinen Sinn verlieren, wenn KFg die ganze Zeit schon sowieso dabei gewesen wäre bzw. hätte sein können.