ich bin ja auch eigentlich ken Anhänger der "Interpretation", und würde für die Tätigkeit der Ausführenden solche aus dem Wortgebrauch der Wiener Schule stammende Ausdrück wie "Reproduktion", "Darstelllung" etc. bevorzugen. Mit diesen ist allerdings auch nichts bezeichnet, was man so direkt auf den Tisch legen kann, sondern eher eine Intention angedeutet.
Woher soll ich denn wissen, was ich "darzustellen" habe? Dafür muss ich doch in der Regel den Text (Noten- oder Sprachtext) studieren und - oho! - interpretieren, oder etwa nicht?
Anders gesagt: ich habe gerade Brahms op. 117 Nr. 1 gespielt. Welcher Quelle kann ich entnehmen, ob das von mir gewählte Tempo "korrekt" war (und ich damit nur etwas "reproduziert" oder "dargestellt" habe) oder ob es sich bei meiner Wiedergabe um eine unbotmäßige "Interpretation" gehandelt hat?
Insbesondere hat die Darstellung nicht wieder hervorzuholen, was der Autor hineingesteckt haben mag, also sozusagen das Kunstwerk rückabzuwickeln.
In welchem Gesetzestext zur Ästhetik steht denn diese allgemeine Regel?
LG