Sehr gute Entscheidung! Die musizierende Minderheit darf nicht verdrängt werden.
Hudebux
Sehr gute Entscheidung! Die musizierende Minderheit darf nicht verdrängt werden.
Hudebux
Die uralte Diskussion über Mikros in Opernaufführungen wird jetzt im Zusammenhang mit Aussagen von Bernd Weikl (für die Jüngeren unter uns: ein einstmals durchaus hörenswerter Bariton) in einem österreichischen Online- Kulturforum exhumiert.
Sehr gute Entscheidung! Die musizierende Minderheit darf nicht verdrängt werden.
Als ich hier vor ein paar Jahren selbst Ärger mit einem meiner Nachbarn hatte, habe ich damals ein bisschen herumrecherchiert was erlaubt ist. Ich kann mich entsinnen schon damals gelesen zu haben, dass bei einem Berufsmusiker bis zu 3 Stunden täglich geduldet werden müssen und bei Hobbymusikern bis zu (nur) einer Stunde pro Tag. Wobei es auch noch die Ruhezeitregelung vor Ort zu beachten gilt.
...aber was ist schon eine Stunde pro Tag.......da habe ich mich erst warmgespielt.....
VG
Palisander
Als ich hier vor ein paar Jahren selbst Ärger mit einem meiner Nachbarn hatte [...]
Mein Ärger ist schon 20 Jahre her. Damals musste ich mich dann notgedrungen mit so Dingen wie der Hamburger Lärmschutzverordnung, Musterurteile, Anwalt etc. auseinandersetzen.
Ich meine, bei dem damaligen Urteil war von bis zu 2 Stunden wochentags die Rede. Und am Wochenende war es irgendwie weiter eingeschränkt, weiss nicht mehr wie. Unsere Anwältin hatte uns damals dazu geraten, am Sonntag nicht zu spielen, da da der Gesetzestext nicht so klar sei. Oder so ähnlich. Natürlich war für mich gerade die Möglichkeit des Spielens am Wochenende wichtig... Am schlimmsten war aber das unverschämte Verhalten einiger Nachbarn damals, da hatte man echt keine Lust mehr zu spielen. Hatte mir dann einen externen Überaum gesucht.
Hier nochmal die offizielle Stellungsnahme des BGH:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…5&pos=0&anz=171
Ich finde schon, dass dieses BGH-Urteil für uns einen großen Fortschritt darstellt. Auch wenn in dem offiziellen Text doch mehr Einschränkungen gemacht werden, als es die Massenmedien berichteten. Und das Urteil noch von dem entsprechenden Landgericht umgesetzt werden muss. Das kann natürlich weiter einschränken.
Ich bin kein Jurist. Aber ich verstehe, dass das BGH die höchste Gerichtsinstanz in Deutschland ist, und in dem Urteil sind so einige grundsätzliche Aussagen gemacht worden, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass andere Gerichte (niederer Instanz) sich völlig darüber hinwegsetzen können bzw. werden. Z. B. dass das Recht zum Spielen eines Instruments in seiner Wohnung grundsätzlich jedem zugesprochen wird, unabhängig davon, ob Laien- oder Berufsmusiker, und dies auch am Wochenende (Sonntags). Auch die Zeitdauer "bis zu 3 Stunden" ist doch recht großzügig, wobei man sich vorstellen könnte, dass hier andere Gerichte konkret geringere Zeiten genehmigen.
Mehr kann man m. E. vom BGH nicht erwarten. Denn in der Tat haben ja auch Nachbarn ihr Recht auf Ruhe. Eine gesetzliche Regelung ist meistens nur ein Kompromiss.
maticus
P.S. Übrigens gerade jetzt schreibt Thomas Fischer (ehemals Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs) einen Kommentar zu den Fehlern des BGH
Auch die Zeitdauer "bis zu 3 Stunden" ist doch recht großzügig, wobei man sich vorstellen könnte, dass hier andere Gerichte konkret geringere Zeiten genehmigen.
Genauso sehe ich das auch. Diese 3 Stunden sind ausschließlich auf den konkreten Fall des Berufsmusikers bezogen. Das Urteil ist also für uns Hobbymusiker sowieso nicht anwendbar. Hier ist nach wie vor alles offen.
VG
Palisander
Diese 3 Stunden sind ausschließlich auf den konkreten Fall des Berufsmusikers bezogen. Das Urteil ist also für uns Hobbymusiker sowieso nicht anwendbar.
(Hervorhebungen von mir.)
Das kann ich so nicht erkennen. Es wurde doch ausdrücklich darauf verwiesen, dass hier für Berufsmusiker das gleiche wie für Privatpersonen gilt (und umgekehrt).
maticus
Es wurde doch ausdrücklich darauf verwiesen, dass hier für Berufsmusiker das gleiche wie für Privatpersonen gilt (und umgekehrt).
Ja aber nur, dass das Musizieren nicht generell untersagt oder übermäßig beschränkt werden kann. Mehr nicht. Wie es im Einzelfall aussieht, muß den äußeren Umständen entsprechend gewürdigt werden. Das stand da auch. Der letzte Absatz des Urteils mit den 3 Stunden bezieht sich ausschließlich auf den hier vorliegenden Fall und hat meiner Meinung nach keine Allgemeingültigkeit. Außer vielleicht in Fällen, die ähnlich gelagert sind.
Also ich würde sagen für uns Hobbymusiker bringt das Urteil absolut nichts. Da hilft bei Zoff ebenfalls nur der Gang vor´s Gericht mit ungwissem Ausgang.
VG
Palisander
Ich bin so froh, dass meine Nachbarn keinen Ärger machen. Habe bis gerade eben geübt. Natürlich in dem Zimmer, von dem ich annehme, dass sie es am wenigsten stört.
Viele Grüsse
Hudebux
Ich habe diesbezüglich momentan auch keine Probleme. Aber man kann ja immer mal wieder in so eine Situation kommen, sei es durch eigenen Umzug oder durch Wechsel der Nachbarn.
Im Gegensatz zu Palisander bin ich aber der Meinung, dass das BGH-Urteil auch eine grundsätzliche Bedeutung/Wirkung hat und auch für Hobbymusiker in Zukunft hilfreich sein dürfte.
maticus
Naxos weitet sein Videographie - Geschäft aus und schluckt Opus Arte:
http://www.chinadaily.com.cn/a/201811/05/WS…f303286925.html
Gruß
Josquin
Den Vertrieb hatten sie sowieso die ganze Zeit gehabt - nur ein weiterer kluger Schachzug. Naxos entwickelt sich immer mehr zu einem Globalplayer unter den Independents.
Heute in der SZ Maximalvernichtung ihrer Wiedergabe des zweiten Brahmskonzert.egbert tholl: in einem Ton des Hornisten im Orchester( Mahler) stecke mehr
Musikalitaet als im kompletten Brahms der Yuja Wang
Ein sehr lesenswerter Artikel über Christian Gerhaher und Gerold Huber .... nicht in der Süddeutschen Zeitung, sondern in der New York Times:
https://www.nytimes.com/2018/11/23/art…r-schumann.html
Gruß Benno
Esa-Pekka Salonen tritt als Chef des Philharmonia Orchestra mit dem Ende der Spielzeit 2020/2021 zurück:
https://www.theguardian.com/music/2018/dec…monia-orchestra
Gruß Benno
Esa-Pekka Salonen tritt als Chef des Philharmonia Orchestra mit dem Ende der Spielzeit 2020/2021 zurück:
Und wird Nachfolger von Michael Tilson Thomas im San Francisco Symphony Orchestra.
Noch eine namhafte Personalie: Daniele Gatti geht an die römische Oper:
https://www.nzz.ch/feuilleton/dan…-rom-ld.1442151
Gruß Benno
Jetzt die Berliner Philharmoniker: Nach dem Quasi-Rausschmiss in Amsterdam und dem überfallartigen Engagement in Rom hat Gatti die Dirigate von Verdis Otello bei den Osterfestspielen in Baden-Baden (szenisch) und in der Berliner Philharmonie (konzertant) im März/April 2019 "aus gesundheitlichen Gründen" abgesagt. Weitere Auftritte Gattis bei den Philharmonikern in den kommenden Spielzeiten sind davon laut Pressetext "nicht betroffen und bleiben bestehen":
https://www.berliner-philharmoniker.de/news/detail/da…lichen-grunden/
Den Einspringer hat man schon gefunden - Zubin Mehta steht nach seiner schweren Erkrankung wieder zur Verfügung:
https://www.berliner-philharmoniker.de/news/detail/zu…rigiert-otello/
Nachtrag zu den "gesundheitlichen Gründen" für Gattis Absage: https://slippedisc.com/2018/12/breaki…-heart-problem/
Weitere Orgelwerke aus Giacomo Puccinis Jugend sind nun erstmals veröffentlicht:
https://www.nzz.ch/feuilleton/zah…nden-ld.1443750
https://www.carus-verlag.com/komponisten/pu…14f59865fa219a6
Wie lange dauert es bis zur ersten CD-Aufnahme?
Gruß Benno
Ob das hier reinpasst?
Im aktuellen hr2 Doppelkopf traf der Musikjournalist Andreas Bomba auf den Schubertforscher Hans-Joachim Hinrichsen.
Das Interview zum Nachhören gibt's hier:
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