Musikal.Vermächtnis F.Lehar: gibt es Erben?

  • Musikal.Vermächtnis F.Lehar: gibt es Erben?

    Wer weiß , ob es Auflagen gibt (von Erben) bezüglich der Aufführung von Werken F. Lehars? Er ist noch nicht 100 Jahre tot und folglich müssen dann doch noch Rechte der Erben respektiert werden.
    Vielen Dank für eure Infos.

    Matthias

  • Hallo matthias,

    die Regelschutzfrist liegt in Deutschland bei 70 Jahren.

    Die 70-Jahre-Frist nach dem Tode des Urhebers gilt in führenden Industriestaaten, insbesondere in den USA, Russland und Australien. Allerdings gibt es sehr viele Staaten (wie z. B. Kanada, China und Japan, ausgenommen Filme, da ebenfalls 70 Jahre), die nach wie vor die 50 Jahre nach dem Tod des Autors als Schutzfrist haben. Die weltweit längste Schutzfrist gilt in Mexiko, sie beträgt dort 100 Jahre nach dem Tod des Autors.


    Viele Grüße und Willkommen im Forum
    :wink: Talestri

    One word is sufficient. But if one cannot find it?

    Virginia Woolf, Jacob's Room

  • Kürzlich war in einem österreichischen Sender in einer Sendung über die Seefestspiele Mörbisch zu hören, dass die Schutzfrist für "Land des Lächelns" (wird in Mörbisch heuer gespielt) endlich abgelaufen ist (beinahe wörtliches Zitat) und das Libretto daher zeitgemäß abgeändert werden kann.
    Ich gebe zu, ich hab ein Problem damit, dass die Nachkommen von Komponisten oder Textdichtern noch jahrzehntelang von den Leistungen ihrer Großeltern ein arbeitsloses Einkommen beziehen. Bei solchen Aussagen wünsche ich mir aber eine nie endende Schutzfrist.

  • Lehár starb 1948 - also ist die Schutzfrist am 31.12.2018 abgelaufen.

    "Interpretation ist mein Gemüse." Hudebux

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