Kunstfreiheit vor Genderproblematik?
Hier in Berlin geht's grad rund.
Das Verwaltungsgericht hat soeben entschieden:
Hinsichtlich des spezifischen Klangs eines reinen Knabenchores dürften Mädchen abgelehnt werden, wenn ihre Stimmen nicht dem geforderten Klangbild entsprächen.
Das Recht auf Kunstfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz überwiege hier das Diskriminierungsverbot.
Allerdings sei wegen der "grundlegenden Bedeutung des Falles " Berufung seitens der unterlegenen Seite möglich.
Anwältin und zugleich Mutter eines neunjährigen (!) Mädchens hatte, mit dem Vorwurf der Diskriminierung, geklagt, weil der Berliner Staats- und Domchor ihre Tochter nicht aufnehmen wollte.
Der Chor wird getragen von der UdK, ein reiner Knabenchor und zugleich um die älteste musikalische Einrichtung der Stadt, 1465 von Kurfürst Friedrich II in Form von fünf „Singeknaben" gegründet.
Die Eltern baten im November 2018 um die Aufnahme ihrer Tochter in den Jünglingschor. Im März hat die Kleine vorgesungen. Aber die Auswahlkommission lehnte sie ab.
Begründung: Ihre Motivation genüge nicht, es fehle an einer Grundlage für die Ausbildung. Und es bestünden Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern.
Außerdem führten anatomische Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen zu anderen Stimmklängen, so die Chorleitung.
Mir tut erstmal das Mädchen leid.