nun, die "Selbstbezüglichkeit" scheint mir 2 Aspekte zu haben. Einmal den Verlauf der Musikgeschichte, dann eine werkinterne Selbstbezüglichkeit.
"Musikgeschichtlich" gesehen, wird das, wasein komonst schafft, offenbar wesentlich von dem - nicht determiniert, aberdoch in einen Rahmen des ihm Möglichen gestellt. Er findet ein Tonsystem vor, musiktheoretisches, das er lernt, Werke andeter Kompoisten. Zu allem kann er sich negativ verhalten, aber erfahrungsgemäß hat das seine Grenzen, und er kann nicht ein Stück nach art einer Sinfonie des 18. Jh. schreiben, wenn er nur die Erfahrungen des 16. jh. kennt. Das ist die unverschiebbarkeit und der Zeitstempel, von dem bustopher in # spricht - dazu später mehr. offenbar besteht diese Selbstbezüglichkeit gleichzeitig mit Einflüssen auf die musik aus dem "nichtmuskalischen Umfeld" Auch eine werkinterne Selbstbezüglichkeit scheint mir evident - die ist schon dadurch gegeben, daß der Kömponist zumindest einzelne Teile oder Abschnitte als Ganze, d.h. etwa, die auch zu einer Aufführung bestimmt sind, die am Anfang anfängt und am Ende endet. Er schafft Fortsetzungen und Kontraste, immer mißt sich eins am anderen. in extrem aleatorischen Kompositionen mag diese Funktion z.T. auf den Interpreten übergehen.
Danke für Deine Antwort! Ich verstehe sie nur teilweise. Daß sich Kompositionen von X auf vorliegende Kompositionen von Y beziehen (also z. B. Beethovens Symphonien sich auf Haydns Symphonien), leuchtet mir ja noch ein. Allerdings verstehe ich nicht, was daran sebstbezüglich sein soll: Kunst bezieht sich auf Kunst?
Was Du als "werkinterne Selbstbezüglichkeit" erläuterst, ist mir dagegen komplett unklar: Das Kunstwerk bezieht sich auf sich selber oder so etwas?