Aufnahmen - nicht Kompositionen.
Letztere hat eine andere Regel: Rechte verlöschen 70 Jahre nach Tod des Komponisten bzw. des Letzten der am Werk Beteiligten.
Vielleicht ein Einwurf meinerseits. Bei Den Komponisten geht es primär um GEMA-Zahlungen, bei den geschützten Platten rein um die gemachten Platten. Das sind auch rechtlich zwei völlig verschiedene Geschichten. GEMA-Gebühren sind also hier nicht betroffen, wenn nur die Plattenaufnahme nicht mehr geschützt, und deshalb auch von Dritten verwertet werden dürfen.