Album-Reissues in Multi-Boxen von Bugdet-Labels - die auch klanglich empfehlenswert sind? (oder auch nicht)

  • Aufnahmen - nicht Kompositionen.

    Letztere hat eine andere Regel: Rechte verlöschen 70 Jahre nach Tod des Komponisten bzw. des Letzten der am Werk Beteiligten.

    Vielleicht ein Einwurf meinerseits. Bei Den Komponisten geht es primär um GEMA-Zahlungen, bei den geschützten Platten rein um die gemachten Platten. Das sind auch rechtlich zwei völlig verschiedene Geschichten. GEMA-Gebühren sind also hier nicht betroffen, wenn nur die Plattenaufnahme nicht mehr geschützt, und deshalb auch von Dritten verwertet werden dürfen.

    Viele Grüße sendet Maurice

    Musik bedeutet, jemandem seine Geschichte zu erzählen und ist etwas ganz Persönliches. Daher ist es auch so schwierig, sie zu reproduzieren. Niemand kann ihr am Ende näher stehen als derjenige, der/die sie komponiert hat. Alle, die nach dem Komponisten kommen, können sie nur noch in verfälschter Form darbieten, denn sie erzählen am Ende wiederum ihre eigene Geschichte der Geschichte. (ist von mir)

  • Aufnahmen - nicht Kompositionen.

    Letztere hat eine andere Regel: Rechte verlöschen 70 Jahre nach Tod des Komponisten bzw. des Letzten der am Werk Beteiligten.

    ja, klar.

    ich hätte nur gedacht, daß im Jazz auch die Aufnahmen (nicht unbedingt immer, aber oft) den Schutzstatus von Werken (Kompositionen) haben, da hier ein eigenschöpferischer Anteil des ausübenden Künstler viel größer wäre als es für die sog. "E-Musik" angenommen wird - etwa vergleichbar einer "freien Bearbeitung".

    Wenn ein Pianist über ein Thema - sagen wir von Schönberg - Variationen improvisieren würde, hätten diese doch auch den Schutzstatus von Werken. Oder irre ich mich da?

    ---
    Es wäre lächerlich anzunehmen, daß das, was alle, die die Sache kennen, daran sehen, von dem Künstler allein nicht gesehen worden wäre.
    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


    Wenn du größer wirst, verkehre mehr mit Partituren als mit Virtuosen.
    (Schumann, Musikalische Haus- und Lebensregeln).

  • Wenn ein Pianist über ein Thema - sagen wir von Schönberg - Variationen improvisieren würde, hätten diese doch auch den Schutzstatus von Werken. Oder irre ich mich da?

    Spontan würde ich "Ja, Du irrst Dich" sagen, denn etwa Charlie Parker hatte mal bei einer Aufnahe-Session über einen bestimmten Titel improvisiert, aber alle Takes waren so unterschiedlich ausgefallen, dass man alle Stücke unter eigenen Namen hat veröffentlichen können.

    Viele Grüße sendet Maurice

    Musik bedeutet, jemandem seine Geschichte zu erzählen und ist etwas ganz Persönliches. Daher ist es auch so schwierig, sie zu reproduzieren. Niemand kann ihr am Ende näher stehen als derjenige, der/die sie komponiert hat. Alle, die nach dem Komponisten kommen, können sie nur noch in verfälschter Form darbieten, denn sie erzählen am Ende wiederum ihre eigene Geschichte der Geschichte. (ist von mir)

  • ich hätte nur gedacht, daß im Jazz auch die Aufnahmen (nicht unbedingt immer, aber oft) den Schutzstatus von Werken (Kompositionen) haben, da hier ein eigenschöpferischer Anteil des ausübenden Künstler viel größer wäre als es für die sog. "E-Musik" angenommen wird - etwa vergleichbar einer "freien Bearbeitung".

    Nein, das gilt generell nicht. Wer nicht als Komponist gelistet ist, der hat diese Urheberrechte nicht (und erhält auch keine GEMA-Gebühren). Tonaufzeichnungen gelten nicht als Komposition, sondern als Wiedergabe einer Komposition - jedenfalls ist das juristisch so geregelt.

    Übrigens ist bei Tonaufnahmen die GVL zuständig - und die hat halt eine andere Ablauf-Regelung, weil sie vom Tonträger abhängig ist, nicht von den Urhebern (Komponisten).

    PS:
    Da ich hier im Jazz-Forum bin - vermutlich kann man eine Improvisation auch als Komposition einreichen, wenn man sie als Noten ausschreibt und eventuell die Aufnahme dazugibt. Es ist aber so, daß man bei einer Komposition von einer Partitur ausgehen muß, weil sonst ein Musikverlag juristisch nichts Nachweisbares hätte.

    "Interpretation ist mein Gemüse." Hudebux

    "Derjenige, der zum ersten Mal anstatt eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation." Jean Paul

    "Manchmal sind drei Punkte auch nur einfach drei Punkte..." jd

  • die letzten Beiträge habe ich wg. OT hierhin kopiert u. dort fortgesetzt.

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    Es wäre lächerlich anzunehmen, daß das, was alle, die die Sache kennen, daran sehen, von dem Künstler allein nicht gesehen worden wäre.
    (J. Chr. Lobe, Fliegende Blätter für Musik, 1855, Bd. 1, S. 24).


    Wenn du größer wirst, verkehre mehr mit Partituren als mit Virtuosen.
    (Schumann, Musikalische Haus- und Lebensregeln).

  • Um es aber noch mal kurz abzuschließen: die Aufnahmen sind nicht mehr geschützt, die Kompositionen aber unter Umständen schon. Dafür braucht man aber nicht die explizite Genehmigung des Rechteeinhabers, sondern führt Gebühren an die GEMA ab. Das werden Firmen wie Membran etc. sicher auch tun, schon weil ein seriöses Presswerk nach Nachweisen fragt.

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